Nun hat «Gmeind» das letzte Wort

Die Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung kann der Gemeindeversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden. Am Informationsabend wurden die Details erklärt.

Würenlos: Hier ist die Schulstrasse zu sehen, die ab Ende Jahr durch den Kanton saniert werden soll. AZ/Niclas Zettergren

Eine Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung ist alle 15 bis 20 Jahre angezeigt. Die gültige Version in Würenlos stammt aus dem Jahr 2002. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. April wird über die drei Bestandteile der revidierten Nutzungsplanung mit Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgestimmt.

Seit 2018 ist man nun dran, alle Planungsschritte, inklusive Zusammenarbeit mit dem Kanton, zur Nutzungsplanung durchzuführen. Gemeinderat Consuelo Senn (FDP) erläuterte an der Informationsveranstaltung vom letzten Donnerstagabend, dass es nach der öffentlichen Auflage von April bis Mai 2024 73 Einwendungen gab und der Vorprüfungsbericht zweimal nach Aarau geschickt werden musste. Beim zweiten Mal war die zuständige Abteilung des Kantons mit dem Inhalt der Nutzungsplanung einverstanden. Die Einwendungen betrafen die Gewässerraumzone Furtbach, die Bachwiesenstrasse mit Gewässerraum und Dorfrandzone. Der Verein lebenswertes Würenlos reichte 7 Einwendungen ein. 21 Einwendungen betrafen den Bauzonenplan, einige die reduzierten Baumassen und schliesslich gab es Einsprachen zum Kulturlandplan.

Keine Einzonungen vorgenommen

Die wesentlichen Änderungen betreffen diverse Umzonungen, verschiedene überlagernde Bestimmungen und zusätzlich wurden neue Natur- und Kulturobjekte in den Plan aufgenommen. Consuelo Senn verwies darauf, dass die Gemeinde keine Einzonungen vorgenommen hat. In der BNO mussten Messweisen und Begriffe vereinheitlicht werden. Die Ausnützungsziffer wird in Würenlos weiterhin angewendet. Allerdings wird das Untergeschoss eines Hauses nicht mehr zur Ausnützungsziffer gezählt. Ausserdem wurde eine Grünflächenziffer eingeführt. Beim Bau eines Hauses kann die Grünfläche angerechnet werden.

Neu gilt ab 1. Januar 2026 das Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen. Andernorts wird der Begriff «Mehrwertabgaben» verwendet. Das Reglement kommt unabhängig vom Stand der revidierten Nutzungsplanung zur Anwendung.

Neuer Standort Alterszentrum

Des Weiteren erfuhren die Interessierten in der Mehrzweckhalle, dass der Gemeinderat nach wie vor hinter dem Alterszentrum steht. Es wird ein neuer Standort gesucht, nachdem das Projekt «Margerite» auf der Zentrumswiese gescheitert war. Die Parzelle «im Grund» verbleibt deshalb in der Gewerbezone, um das Alterszentrum eventuell dort bauen zu können. Projektleiter Paul Keller sagte dazu: «Man hat ‹im Grund› aus der Gesamtrevision ausgeklammert. Denn wenn der Standort für das Alterszentrum bekannt ist, sollte eine Teilzonenplanänderung vorgenommen werden können.»

Verschiedene Votanten wollten schliesslich persönliche Anliegen zu Gehör bringen, die ihre Wohnsituation betreffen. Consuelo Senn meinte: «Wenn Grundeigentum betroffen ist, reagiert man empfindlich, das ist nachvollziehbar. Man muss aber eine Mehrheit finden. Das ist ein Generationenprojekt, man schaut für die Zukunft.»

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