Bahnhof: Es bleibt, wie es ist

Obwohl der Kredit gesprochen war, gewähren die SBB die Rampenheizung nicht.
Trotz des von der Einwohnergemeindeversammlung zusätzlich gesprochenen Geldes: Die Personenrampe auf der Nordseite des Bahnhofs Würenlos wird weder überdacht noch mit einer Rampenheizung ausgestattet. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) lehnen weitere Massnahmen ab. Das schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 hatte einen Verpflichtungskredit von 640 000 Franken für ergänzende bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Perronverlängerung beim SBB-Bahnhof Würenlos gutgeheissen. Auf Antrag aus der Versammlung wurde der Kredit um weitere 350 000 Franken erhöht, damit zusätzlich die Personenrampe auf der Nordseite überdacht werden kann. Damit sollte die Nutzung mit Rollstuhl und Rollator im Winter bei Schnee und Eis erleichtert werden.
SBB-Vorschläge zu teuer
Gestützt auf den rechtskräftigen Beschluss der Gemeindeversammlung leitete der Gemeinderat in der Folge bei den zuständigen Planungsverantwortlichen der SBB entsprechende Abklärungen ein. Die von den SBB aufgezeigten Lösungsvarianten für die Überdachung erwiesen sich jedoch als sehr teuer. Auf die vorgesehene Umsetzung musste deshalb verzichtet werden, und der beantragte Zusatzkredit (zu den bereits gesprochenen zusätzlichen 350000 Franken wären nochmals weitere 385000 Franken hinzugekommen) für die Perronüberdachung wurde von der Gemeindeversammlung am 2. Juni 2026 abgelehnt. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat ermächtigt, alternative Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit und der Nutzbarkeit der Fussgängerrampe während der Wintermonate zu prüfen – namentlich den Einbau einer Rampenheizung.
Kein Anlass für Anlage
Für die weiteren Projektierungsarbeiten holte der Gemeinderat die Einschätzung der SBB zur Rampenheizung ein. Diese teilte mit, dass die im Projekt vorgesehene – nicht überdachte – Personenrampe die Anforderungen an eine sichere Perronerschliessung bereits erfülle und im Rahmen des Winterdienstes ordnungsgemäss betrieben werde. Aus Sicht der SBB bestehe kein Anlass, die geplante Rampe mit einer zusätzlichen technischen Anlage auszurüsten. Die damit verbundenen technischen, betrieblichen und organisatorischen Nachteile stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Die SBB lehnen aus diesen Gründen den Einbau einer Rampenheizung auf der neuen Personenrampe ab.
Der Gemeinderat insistierte nach dem ersten ablehnenden Bescheid, und die SBB prüften das Anliegen erneut. Aufgrund der nochmaligen Beurteilung gelangten die SBB zu dem Schluss, dass dem Anliegen der Gemeinde nicht entsprochen werden kann und am Entscheid festgehalten wird.
Somit kann der Beschluss der Gemeindeversammlung zum Einbau einer Rampenheizung nicht umgesetzt werden. Der Gemeinderat nimmt diesen ablehnenden Entscheid der SBB mit Bedauern zur Kenntnis.(ZVG)


