Noch nach altem Recht umgezont

In einer knappen Stunde wurden an der Gemeindeversammlung - alle Traktanden durchgewunken.

120 Würenloserinnen und Würenloser kamen an die ausserordentliche Gemeindeversammlung. Foto: bär
120 Würenloserinnen und Würenloser kamen an die ausserordentliche Gemeindeversammlung. Foto: bär

«Um die Teilzonenplanänderung im Tägerhard noch nach altem Raumplanungsgesetz vornehmen zu können, haben wir diese ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen», sagte Gemeindeammann Hans Ulrich Reber. Der Gemeinderat schlug vor, das Gebiet, wo einst der Sportplatz Tägerhard entstehen soll, in die Spezialzone Sportanlage Tä-gerhard umzuwandeln. Der Souverän stimmte dem mit grossem Mehr und einer Gegenstimme zu. Marco Galli, Präsident der Finanzkommission, betonte: «Das ist noch kein Ja zur Realisierung der Anlagen. Dafür brauchen wir zuerst finanzielle Klarheit.»

Damit im Gebiet Tägerhard eine Kiesabbaustelle eingerichtet werden kann, ist auch dort eine Umzonung nötig, die mit dem Ja des Souveräns nun rechtlich angegangen werden kann. Ebenso wurde der Teilzonenplanänderung beim Halteplatz «Chlosterschür» in «Spezialzone Fahrende» zugestimmt. Damit wird der Platz legalisiert und bekommt eine rechtlich abgestützte Berechtigung. «Für die Gemeinde entstehen dadurch keine Kosten. Zudem ist der Kanton in der Verantwortung», so Reber.

Selber berappen muss die Gemeinde hingegen 544000 Franken für den Neubau von Meteorwasser- und Brunnenleitungen sowie die vorsorgliche Bachquerung. Danach sind Sauber- und Dreckwasser getrennt und die Notwasserversorgung verbessert.

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