Anwohner wehren sich mit Appell

Eine Gruppe direkt betroffener Anwohner wehrt sich gegen Hochhäuser, die nach der Revision der allgemeinen Nutzungsplanung, bis zu 18 Stockwerke hoch gebaut werden könnten.

Um dieses Gebiet geht es Beim Weinkreisel sollen nach der neuen Allgemeinen Nutzungsplanung künftig 53 Meter hohe Häuser gebaut werden können. Alex Spichale

Die Gemeinde Wettingen ist momentan mit der Revision der allgemeinen Nutzungsplanung (ANUP) beschäftigt. Das Mitwirkungsverfahren dazu wurde Mitte Mai abgeschlossen. Die neue ANUP sieht unter anderem vor, den sogenannten Weinkreisel beim Einkaufszentrum Center-Passage, so umzuzonen, dass Hochhäuser bis zu 18 Stockwerke oder 53 Meter hoch gebaut werden könnten. Boris Boskovic und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die in der Wohnüberbauung an der Landstrasse 105 und 107, hinter der Center-Passage wohnen, befürchten Umweltfolgen mit einem grossen Schattenwurf, infrastrukturelle Folgen wie eine weitere Zunahme des Verkehrs, Überlastung des öffentlichen Verkehrs und der Schulinfrastruktur sowie ein negativ verändertes Ortsbild. Die Gruppe, welche ihr Anliegen im August auf petitio.ch als Appell an den Gemeinderat plant, möchte nicht auf den Mitwirkungsbericht warten, sondern schon jetzt politischen Druck aufbauen. Dies macht die Gruppe via petitio.ch. In ihrem Appell an den Gemeinderat soll dieser von der Umzonung und somit vom Bau neuer Hochhäuser absehen. Ausserdem sehen die Anwohnerinnen und Anwohner die Pläne als unverhältnismässig und widersprüchlich zum Leitbild der «Gartenstadt» an.

Diverse Bedenken eingegangen

Laut Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer seien im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Bedenken zur Höhenfestlegung in diesem Perimeter von verschiedenen Seiten eingegangen. Diese Feststellungen bearbeitet der Gemeinderat mit Unterstützung durch die Abteilung Bau und Planung und sie sollen zum Teil in die Vorlage einfliessen. Die öffentliche Auflage ist für Anfang 2025 vorgesehen. Während 30 Tagen liegt dann die Gesamtrevision der ANUP auf. Wer zu Einsprachen berechtigt ist, steht im Baugesetz Unter anderem ist da vermerkt: «Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann während der Auflagefrist Einwendung erheben.» Und: «Der Gemeinderat entscheidet, in der Regel nach Durchführung einer Einigungsverhandlung, über die Einwendungen.»

Anonymes Schreiben erhalten

Zurück zu Boris Boskovic: Sauer stösst der Gruppe auf, dass sie nicht proaktiv durch die Gemeinde informiert wurden. Obwohl sie direkt betroffen seien. «Wir mussten den Sachverhalt aus einem anonymen Schreiben entnehmen, welches alle Anwohner an einem Tag im April in der Post fanden», schreibt er.

Im räumliches Entwicklungsleitbild (REL), das die Entwicklung der Gemeinde bis 2035 aufzeigt, sind der Raben-, der Wein- und der Rathauskreisel Teil der städtebaulichen Mitte. «Diese Gebiete sollen durch städtebauliche Akzente geprägt sein und sich durch eine besonders qualitätsvolle Bebauung, Freiraumgestaltung, Erschliessung sowie ein vielfältiges Nutzungs- und Freiraumangebot auszeichnen», heisst es im REL.

Nicht ganz so hoch hinausgehen soll es beim sogenannten Rabenkreisel, wo die Staffel- und die Landstrasse zusammenkommen. Aufgrund der Testplanung beim Weinkreisel kam man zum Schluss, dass an diesem Standort höhere Gebäude städtebaulich nicht ortsverträglich sind und auch aus Gründen des Schattenwurfs, Lärmschutzes und der Wirtschaftlichkeit nicht realisierbar sein dürften.

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