Zukunft Killwangen-Spreitenbach

Bleibt alles beim Alten? Gibt es eine noch engere Zusammenarbeit? Oder kommt gar ein Zusammenschluss infrage?

Diese drei Szenarien wurden seit Ende 2012 in zehn Arbeitsgruppen untersucht und die entsprechenden Daten und Fakten zusammengetragen. Termingemäss haben die Arbeitsgruppen ihre Schlussberichte an die Projektleitung weitergeleitet. In der Zwischenzeit sind die offenen Fragen geklärt und die Arbeitsgruppe Finanzen hat ihre Arbeit aufgenommen. Es geht dabei insbesondere darum, dass die in der Arbeit der Arbeitsgruppen gewonnenen finanziellen Erkenntnisse in die Finanzpläne für die kommenden Jahre einfliessen. Grundlage hierfür sind sodann die Budgets 2015 der beiden Gemeinden. Diese werden gegen Ende des Jahres 2014 erstellt sein. In der Folge können aussagekräftige Finanzpläne ausgearbeitet werden. Die Projektleitung geht davon aus, dass dies zu Beginn des Jahres 2015 der Fall sein wird. Die ursprüngliche ambitiöse Planung sah vor, dass die Gemeinderäte gegen Mitte 2014 Beschluss über das weitere Vorgehen fassen würden und dass ein allfälliger Zusammenschlussvertrag noch dieses Jahr der Bevölkerung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Gleichzeitig war vorgesehen, dass ein allfälliger Zusammenschluss auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten würde. Aufgrund der Tatsache, dass erst zu Beginn des Jahres 2015 aussagekräftige Finanzpläne vorliegen werden, hat die Projektleitung in Absprache mit den beiden Gemeinderäten diesen Zeitplan überarbeitet. Die Gemeinderäte werden aufgrund der Gegenüberstellungen und Lösungsvorschläge im Schlussbericht der Projektleitung voraussichtlich im Frühjahr 2015 darüber entscheiden, ob es in den zwei Gemeinden wie bisher weitergeht, eine engere Zusammenarbeit oder ein Zusammenschluss angestrebt wird. Sollten sich die beiden Gemeinderäte für einen Zusammenschluss entscheiden, werden die Stimmberechtigten an gleichzeitig stattfindenden Gemeindeversammlungen 2015 darüber befinden können. Stimmen beide Versammlungen einem Zusammenschluss zu, fällt der definitive Entscheid anschliessend in einer Urnenabstimmung. Ein Zusammenschluss würde auf 1. Januar 2018 in Kraft treten. (ml)

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