Bruno-Weber-Park ab April wieder zugänglich

Der Bruno-WeberSkulpturenpark wird ab April wieder der Öffentlichkeit zugänglich - gemacht. Die Finanzlage bleibt aber angespannt.

Schlossen einen Nutzungsvertrag ab: Künstlerwitwe Maria Anna Weber (2.v.l.) und der neue Stiftungsrat, bestehend aus Eric Maier, Isabelle Cart und Lukas Strittmatter (v.l.). Foto: AZ/Archiv
Schlossen einen Nutzungsvertrag ab: Künstlerwitwe Maria Anna Weber (2.v.l.) und der neue Stiftungsrat, bestehend aus Eric Maier, Isabelle Cart und Lukas Strittmatter (v.l.). Foto: AZ/Archiv

Zwischen Maria Anna Weber und der Bruno-Weber-Stiftung konnte ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Neben anderen Freunden und Supportern bleibt Holcim als Gönner dem Bruno-Weber-Skulpturenpark treu. Damit können es die neuen Stiftungsratsmitglieder verantworten, den Park ab dem 4. April wieder zu öffnen.

Während der letzten drei Monate hat sich der neue Stiftungsrat intensiv mit der Situation der Stiftung und deren Verhältnis zu Maria Anna Weber auseinandergesetzt. Dabei wurde klar, dass eine reelle Chance für einen Neustart der Stiftung und des Parkbetriebes nur durch einen vertrauensvollen Konsens und entsprechende vertragliche Vereinbarungen geschaffen werden kann. Der im Dezember abgeschlossene Vertrag mit dreijähriger Nutzungsvereinbarung und Vorkaufsrecht für die Stiftung bestärkt die gemeinsame Absicht, dass die Verantwortung des Parkbetriebes in die alleinige Obhut der Stiftung übergeht. Der Vertrag ist so gestaltet, dass er einerseits der Stiftung eine langfristig angelegte Reorganisation und Planung ermöglicht, andererseits Maria Anna Weber und ihren Nachkommen eine geregelte Abgeltung bietet.

Nach dem Tod von Bruno Weber am 24. Oktober 2011 wurde der Wassergarten fertiggestellt. Es folgte eine zunehmend durch ein Eventmarketing geprägte Betriebsphase, wobei der Park eine attraktive Kulisse für Hochzeiten, Firmen- oder Vereinstreffen bot.

Kurzfristig betrachtet, generierten diese Aktivitäten zusätzliche Einnahmen. Das hatte jedoch dazu geführt, dass wichtige Aufgaben der Stiftung zusehends in den Hintergrund rückten. Gemäss Stiftungsurkunde von 1992 lauten diese: «Die Stiftung hat zum Zweck, den weiteren Ausbau des sog. Weinrebenparks in Spreitenbach zu ermöglichen sowie das künstlerische Werk von Bruno Weber zu erhalten und zu dokumentieren. Sie hat darüber zu wachen, dass das Gesamtkunstwerk Weinrebenpark sowie das Schaffen des Künstlers Bruno Weber auch über sein Ableben hinaus erhalten bleibt und bei Bedarf ergänzt wird. Der Sitz der Stiftung ist in der Gemeinde Spreitenbach».

Dieser Stiftungszweck allein macht durch Bedarf an Sanierungs-, Erweiterungs- und Erhaltungsmassnahmen weitere substanzielle Mittel nötig. Durch diese zu erwartenden Aufwendungen wird klar, dass der Parkbetrieb auch unter optimierten betriebswirtschaftlichen Bedingungen die Summe dieser Gelder nicht decken kann. Der öffentliche Zugang sowie die Erhaltung und Fortführung des Gesamtkunstwerkes von Bruno Weber kann nur durch professionelle Betriebsstrukturen als auch öffentliche und private Förderbeziehungen weiter bestehen. Bereits im Februar wird der Stiftungsrat in der Lage sein, das sich in Arbeit befindliche Betriebs- und Gesamtkonzept interessierten Gönnern, Sponsoren und Institutionen vorzustellen. (ic)

 

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