Leicht tieferer Aufwandüberschuss

Die laufende Rechnung der Einwohnergemeinde Neuenhof schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 54846.29.

Das Budget 2014 sah einen Aufwandüberschuss von 72150 Franken vor. Somit resultiert bei einem Gesamtumsatz von 25,75 Mio. ein um rund 17000 Franken tieferes Defizit, das sich aus Ertragsminderungen und Kostenerhöhungen ergibt. Die Reduktion des Aufwandüberschusses im Vergleich zum Vorjahr ist auf die im 2014 erstmals erhaltenen Sonder- und Ausgleichsbeiträge aus der Spitalfinanzierung, die für Neuenhof für die Erreichung eines annähernd ausgeglichenen Finanzhaushaltes zentral sind, zurückzuführen. Die Investitionsrechnung schliesst mit leicht tieferen Nettoausgaben ab, da einzelne Investitionsvorhaben zeitliche Verzögerungen erfahren haben.

Das Budget 2014 sah Aufwände und Erträge in Höhe von 39764590 Franken vor. Die Rechnung schliesst mit Aufwänden und Erträgen von Fr. 35201907.39 und liegt damit unter dem Budget.

Der budgetierte Steuerertrag von natürlichen Personen sowie die Erträge aus Quellen- und Aktiensteuern liegen im Rahmen des Budgets. Die Erträge aus Nach- und Strafsteuern, Grundstückgewinnsteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen unter Budget und Vorjahreswerten.

Der Steuerausstand konnte um rund 400000 Franken auf neu 2369243 Franken reduziert werden, dies dank einem deutlich intensivierten Inkasso.

Im Rahmen der Neuregelung der Spitalfinanzierung erhielt Neuenhof erstmals einen Sonderbeitrag aus dem Finanzausgleich von 2362000 Franken und einen Ausgleichsbeitrag Spitalfinanzierung von 583339 Franken. Diese Beiträge gleichen die im Vergleich zum Kantonsschnitt tiefen Steuereinnahmen pro Einwohner in Neuenhof aus und machen rund 21% des Steueraufkommens der natürlichen Personen von Neuenhof aus.

Bei den Aufwänden darf festgestellt werden, dass diese grösstenteils im Rahmen des Budgets gehalten werden konnten. Bei vielen Positionen, die durch die einzelnen Budgetverantwortlichen respektive den Gemeinderat beeinflusst werden können, ist erfreulicherweise eine Budgetunterschreitung feststellbar. Bei den unbeeinflussbaren Kostenpositionen (Beiträge an Verbundaufgaben, Kostenbeiträge an Kanton etc.) setzt sich der Trend zu Kostensteigerungen hingegen leider weiter fort.

In der Investitionsrechnung 2014 der Einwohnergemeinde (ohne Eigenwirtschaftsbetriebe) sind Ausgaben von Fr. 1613544.55 verbucht, was rund 1000000 Franken unter dem budgetierten Wert liegt. Im Budget 2014 wurde davon ausgegangen, dass die Realisierung der Schulraumbauten zeitlich früher angegangen werden kann.

Insgesamt sind die Ergebnisse erfreulich. Die gegenüber dem Budget leicht tieferen Gewinne bei der Abwasserversorgung sind auf höhere Beiträge an die Abwasserbeseitigung und bei der Elektrizitätsversorgung auf deutlich höhere Unterhaltsaufwendungen zurückzuführen. Der nochmals gesteigerte Gewinn in der Wasserversorgung dient als Rücklage für die anstehenden Amortisationsaufwendungen des im Bau befindlichen Grundwasserpumpwerkes. Weiterhin mit einem leichten Aufwandüberschuss rechnet die Abfallbeseitigung ab.

Auf den 1. Januar 2014 wurde die neue Rechnungslegung HRM2 eingeführt. Diese beinhaltet unter anderem eine Neubewertung der Vermögen der Einwohnergemeinde sowie der gebührenfinanzierten Eigenwirtschaftsbetriebe.

Die aufgrund des Rechnungsabschlusses 2014 nachgeführte Finanzplanung zeigt, dass der Finanzhaushalt der Gemeinde weiterhin auf die Beiträge aus den Finanzausgleichsinstrumenten angewiesen bleiben wird. Die sich in Vernehmlassung befindliche Neuregelung des Finanz- und Lastenausgleichs sieht Beiträge an die Gemeinde vor, die die langfristige Stabilisierung des Finanzhaushaltes der Gemeinde gewährleisten, in der Höhe jedoch zwingend erforderlich sind, einerseits zur Kompensation der wegfallenden Ausgleichsbeiträge aus Spitalfinanzierung, andererseits zur Abgeltung der durch die Aufgabenverschiebung neu voll zu- lasten der Einwohnergemeinde gehenden Aufwendungen im Bereich Bildung und Soziales. Der Wegfall der Beiträge des Kantons an die Sozialhilfe würde alleine rund 8 Steuerprozente ausmachen. (cb)

 

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