«Das letzte Wort»

Die Worte des Aargauer Verwaltungsgerichts sind klar und deutlich: Die Schaffung der Spezialzone «Berg» verletzt elementare raumplanerische Vorschriften von Bund und Kanton. Das Ja der Wettinger Bevölkerung, der Gemeinde und des Kantons wird mit dem Gerichtsurteil aufgehoben. Ohne Umzonung kann der Wettinger Therapiehof nicht wie geplant an den neuen Standort umsiedeln und seine Zukunft so langfristig sichern. Das ist schade. Trotzdem ist es richtig, dass Rechte eingehalten werden. Der Zweck heiligt auch in dieser unbestrittenen guten Sache die Mittel nicht.
Unverständlich ist hingegen, dass dieser rechtliche Aspekt so lange entweder ausser Acht gelassen oder falsch eingestuft wurde. Wie kann es sein, dass Fachleute bei der Gemeinde und dem Kanton dermassen falschlagen? Die Behörden tun gut daran, die Gründe dafür zu klären. Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf die Experten der Verwaltung verlassen können – und darauf, dass Entscheide nicht wegen früherer Fehleinschätzungen in der nächsten Instanz aufgehoben werden.
Die Leidtragenden sind in diesem Fall nicht nur die Bevölkerung, die zu etwas befragt wurde, das gar nicht rechtens ist. Zu den grossen Verlierern gehören vor allem die Menschen auf dem Therapiehof. Sie erhielten immer wieder grünes Licht, investierten in der Folge Geld und Zeit, um das Projekt voranzutreiben. Sie mussten und müssen sich Vorwürfe von Seilschaften gefallen lassen. Von aussen betrachtet verständlich. Wer sich jedoch die Mühe nimmt, auf dem Hof vorbeizugehen, wird Menschen treffen, die sich mit viel Herzblut für benachteiligte Menschen einsetzen. Von Selbstverwirklichung und Seilschaften keine Spur. Stiftung, Betreiber und Eigentümer stehen nun vor einem Scherbenhaufen – weil sie schlecht beraten wurden. Feedback an:
melanie.baer@chmedia.ch


