Busse nach Gipfeli-Kauf

Parkverbot Autos sollten auf den Parkplätzen (rechts) von Beck Arnet oder hinten bei Optik Huber geparkt werden.Bild: Ian Stewart
Parkverbot Autos sollten auf den Parkplätzen (rechts) von Beck Arnet oder hinten bei Optik Huber geparkt werden.Bild: Ian Stewart

Eine Beck-Kundin erhielt für ihren Halt im Parkverbot eine saftige Busse. Eigentlich wollte sie nur zwei Gipfeli kaufen.

Gemäss «Blick» wollte Sarah Calenda aus Würenlos kürzlich am Sonntag Gipfeli kaufen und parkierte ihr Auto für wenige Minuten im Parkverbot. Die Folge: eine Busse in Höhe von 463 Franken. Der mit einem richterlichen Verbot belegte Parkplatz befindet sich neben der Bäckerei. Sie fände es lächerlich, dass der Grundstückeigentümer und die Staatsanwaltschaft sie dafür gebüsst hätten, erzählte sie gegenüber dem «Blick».

Der Hintergrund: Bereits Anfang des Jahres wurden auf dem Grundstück von Daniel Meier zwei richterliche Verbotstafeln montiert – er hatte das so gewollt, weil immer wieder Kundenautos der nahen Bäckerei bei ihm parkierten. Ein Schild hängt bei einem Zweierparkplatz und eines beim Eingang von Optik Huber, vor dem zwei Autos parkieren können. Direkt daneben liegt der Beck Arnet. Er hat drei Parkplätze hinter, einen neben dem Haus und zwei vor dem Laden.

Probleme für Geschäfte

Problematisch sei der Vorfall für die Geschäfte, hält Michael Spühler fest, Präsident des Gewerbevereins Würenlos. Denn nicht die Geschäfte hätten das Verbot erwirkt, sondern der Hauseigentümer. Gegenüber dem «Blick» sagten Flurin Huber, Inhaber von Optik Huber AG, und Janek Arnet, Inhaber von Beck Arnet: «Es ist eine unbefriedigende Situation für alle. Wir hoffen, dass eine Lösung gefunden wird.» Auf der Website von Optik Huber steht dazu geschrieben: «Die Optik Huber AG ist Mieterin der Geschäftsräumlichkeiten der Liegenschaft Landstrasse 82 und nicht Eigentümerin des Grundstücks. Auf die Parkierungsregelungen sowie die Tätigkeiten und Entscheidungen des Grundstückeigentümers haben wir leider keinen Einfluss.» Bereits Ende April informierte Beck Arnet via Facebook seine Gäste, die gekennzeichneten Parkplätze hinter dem Gebäude und seitlich am Haus zu nutzen.

Massnahmen blieben ohne Erfolg

Grundstückbesitzer Daniel Meier liess via Staatsanwaltschaft ausrichten, dass die Massnahmen keine Wirkung gezeigt hätten: «Im Laufe des Monats Januar haben wir versucht, mit sämtlichen Fahrzeughaltern, die sich nicht an dieses Verbot gehalten haben, das Gespräch zu suchen. Leider blieben diese Gespräche ohne Erfolg.» Zudem hätten sie Zettel an den Autos angebracht mit den Worten: «Ihr Fahrzeug befindet sich im Parkverbot. Bei weiteren Verstössen erfolgt eine Anzeige.» Auch diese Massnahme habe leider keine Wirkung gezeigt, schreibt Meier. Sarah Calenda musste schliesslich zu den 80 Franken für die Umtriebsentschädigung mit dem Strafbefehl eine Busse von 80 Franken und die Strafbefehlsgebühr von 300 Franken bezahlen.

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