Wettinger haben jetzt Vorrang

«Laut neuem Pflegegesetz müssen Gemeinden für Pflegeplätze ihrer Einwohner sorgen», sagt Gemeinderätin Yvonne Feri. Weil die Gemeinde Wettingen selber kein Heim betreibt, hat sie mit der St. Bernhard AG eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese bietet an der Rebbergstrasse 100 Alters- und Pflegeheimplätze sowie an der Bahnhof- und Winernstrasse je eine Pflegewohnung mit gesamthaft 18 Plätzen an. Sie hat sich nun mit der Leistungsvereinbarung verpflichtet, Wettingern beim Einziehen den Vorzug zu geben. Jährlich ziehen rund 25 Personen ins Alters- und Pflegeheim. Es besteht eine Warteliste von 50 bis 60 Personen, die dringend einen Platz suchen, sowie 300 Personen, die sich vorsorglich angemeldet haben. «Es ist schon heute so, dass die Wettinger die grosse Mehrheit bilden. Es leben nur etwa fünf Auswärtige hier.» Das Angebot im St. Bernhard deckt zwei Drittel des Bedarfs an Alters- und Pflegewohnungen. Ein weiterer Drittel wohnt im Regionalen Pflegezentrum Baden (RPB). «Wir werden auch mit dem RPB verhandeln», so Feri.
Mit dem neuen Pflegegesetz, das am 1.1.2008 in Kraft trat und nun umgesetzt wird, soll der Leitsatz «Ambulant vor stationär» umgesetzt werden. «Es entspricht dem Trend der Zeit, dass die Leute immer später zu uns kommen. Im Durchschnitt erst mit 85 Jahren und nur für dreieinhalb Jahre», sagt der Geschäftsführer vom St. Bernhard, Andreas Notz.


