Teiländerung BZP und BNO

Teiländerung des Bauzonenplans und der Bau- und Nutzungsordnung «Langäcker».

Luftaufnahme zum Neubau SH-Zehntenhof und zur Zonenplanänderung Nutzungsplanung. Foto: zVg
Luftaufnahme zum Neubau SH-Zehntenhof und zur Zonenplanänderung Nutzungsplanung. Foto: zVg

Damit die Gemeinnützige Gesellschaft Wettingen (GGW) und die Baugenossenschaft Pro Familia auf der Parzelle Nr. 1132 kostengünstige Wohnungen für ältere Personen und Familien erstellen können, ist vom Einwohnerrat eine Teiländerung des Bauzonenplans und der Bau- und Nutzungsordnung für das Gebiet «Langäcker» vorzunehmen.

Der Einwohnerrat hat bereits im Jahre 2011 im Sinne eines Grundsatzentscheids beschlossen, den noch unbebauten Teil der Parzelle Nr. 1132 der Gemeinnützigen Gesellschaft Wettingen (GGW) und der Baugenossenschaft Pro Familia im Baurecht zur Verfügung zu stellen. Diese beiden Institutionen beabsichtigen, auf diesem Areal kostengünstige Wohnungen für ältere Menschen und Familien zu erstellen.

Das Baugrundstück ist aktuell der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) zugeteilt. Da diese Zonierung die Erstellung von Wohnbauten nicht zulässt, ist eine Umzonung notwendig. Eine von der Bauherrschaft in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie, welche unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklung und der bebauten Umgebung erarbeitet wurde und dabei auch die mögliche Verdichtung unter Wahrung der Siedlungsqualität geprüft hat, ergab nach Prüfung der Planungskommission, dass die Zuweisung des zu bebauenden Areals in eine WG4-Zone zweckmässig ist.(gkw)

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