Stipendium der Joseph und Franz Probst-Stiftung Wettingen
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wettingen bis zum 30. Altersjahr können der Joseph und Franz Probst-Stiftung Gesuche für Stipendien einreichen. Die Stiftung bezweckt, junge Leute während der Ausbildungs- und Weiterbildungszeit zu unterstützen.
Bei der Beurteilung der Gesuche wird auf verschiedene Kriterien wie Einkommen, Vermögen, besondere Situation der Familie, Ausbildungskosten abgestellt. Die Stipendien sind auch als Ergänzung zur kantonalen Bildungsförderung zu verstehen, wo diese ungenügend oder aus besonderen Gründen nicht möglich ist.
Einreichungsfrist für das darauffolgende Ausbildungsjahr ist jeweils der 31. März. Das Gesuch ist der Gemeindekanzlei, z.Hd. Joseph und Franz Probst-Stiftung, Rathaus, 5430 Wettingen, einzureichen. Das Formular Stipendiengesuch und das Formular Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten können bei der Gemeindekanzlei (Tel. 056 437 72 00) bestellt oder vom Internet unter www.wettingen.ch – Schule/Bildung – Stipendien heruntergeladen werden. Die Entscheide des Stiftungsrates werden jeweils bis zum 30. Juni schriftlich mitgeteilt. Einzureichen sind folgende Unterlagen:
Stipendiengesuch; Formular Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten; Zeugnisse und Prüfungsausweise früherer resp. jetziger Schulen und Arbeitgeber (Kopien); Ausbildungsbescheinigung der zu besuchenden Schule bzw. Kopie des Lehrvertrages; Steuerausweis der Antragstellerin / des Antragstellers (dieser wird Ihnen auf Ihren Antrag hin vom Steueramt Wettingen ausgestellt); Steuerausweis der Eltern, sofern die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller das 25. Altersjahr noch nicht erfüllt hat; aktuelles Foto, aktuelle Bankangaben. (ub)


