Stärkung der Volksschule
Schulpflege und Schulleitung informieren über die wichtigsten Auswirkungen der Strukturreform 6/3 auf die Schule Spreitenbach.

KINDERGARTEN Ab dem Schuljahr 2013/2014 ist der Kindergarten Teil der Volksschule und für alle Kinder obligatorisch. Er bleibt eine eigenständige Stufe.
Neu ist der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten jeweils der 31. Juli. An der Spreitenbacher Schule bedeutet dies, dass alle Kinder, die bis am 31. Juli vier Jahre alt geworden sind, im August in den Kindergarten eintreten. Ein späterer Eintritt in den Kindergarten ist auf Gesuch der Eltern möglich. Das Gesuch ist bei der Schulpflege einzureichen.
Im Stundenplan bleibt gleich, dass am Morgen alle Kinder den Unterricht besuchen. Am Nachmittag werden wie bisher nur die grossen Kinder unterrichtet, dies während mindestens 1 Nachmittag.
Für den obligatorischen Kindergarten gelten grundsätzlich die gleichen Urlaubs- und Dispensationsregelungen wie für die Primarschule oder die Oberstufe.
Der Lehrplan bleibt unverändert. Der Kindergarten verfolgt dieselben Ziele wie bisher: Er fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder. Dabei können die Kindergartenkinder bei Interesse auch spielerisch erste Erfahrungen in Lesen, Schreiben und Rechnen sammeln. Ein Unterricht, der systematisch auf das Lesen, Schreiben oder Rechnen ausgerichtet ist, findet nicht statt.
Die Kindergärten erhalten zusätzliche Unterstützung durch geeignete Fachpersonen wie Heilpädagoginnen, Heilpädagogen oder Fachlehrpersonen. Auch Assistenzpersonen kommen bei Bedarf zum Einsatz. Ziel ist es, dass alle Kinder die Voraussetzungen erlangen, die es für das Lernen in der Schule braucht.
PRIMARSCHULE Wie in allen anderen Kantonen der Schweiz, mit Ausnahme des Tessins, wird die Primarschule auch im Aargau neu sechs Jahre dauern. Dies ab Schuljahr 2014/2015.
Die Schülerinnen und Schüler der aktuellen 5. Klassen werden die ersten sein, die im 2014/2015 eine 6. Primarschulklasse besuchen. Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen (Unterstufe) und der 3. und 4. Klassen (Mittelstufe 1) besuchen in der Regel im Hasel oder im Seefeld den Unterricht. Aufgrund der Schulraumsituation werden aber die 5. und 6. Klassen (Mittelstufe 2) mehrheitlich im Schulhaus Boostock geführt.
Der Übertritt in die Oberstufe erfolgt neu nach der 6. Klasse. Das Empfehlungsverfahren für den Übertritt bleibt gleich. Dabei werden von den Lehrpersonen der Primarschule die Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern, die Selbstkompetenz sowie die Entwicklungsprognose berücksichtigt.
Der Lehrplan der 6. Klasse der Primarschule basiert auf dem Lehrplan der ehemaligen 1. Oberstufe. Das bedeutet, dass das 1. Jahr des Französischunterrichts neu in der 6. Klasse der Primarschule stattfindet. Der Instrumentalunterricht kann ab der 6. Klasse als Wahlfach gewählt werden.
OBERSTUFE Ab Schuljahr 2014/ 2015 dauert die Oberstufe drei Jahre. Sie ist wie bisher in Real-, Sekundar- und Bezirksschule gegliedert.
Die Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 in der 1., 2. oder 3. Oberstufe sind, besuchen diese wie bisher während vier Jahren. Im Schuljahr 2015/2016 treten dann die ersten Schüler in die Oberstufe, die neu drei Jahre dauert.
An der dreigliedrigen Struktur der Oberstufe mit Bezirks-, Sekundar- und Realschule ändert sich nichts. Schülerinnen mit sehr guten Leistungen können weiterhin von der Real- oder Sekundarschule in einen anspruchsvolleren Oberstufentyp wechseln. Nur im Schuljahr 2014/2015 ist dies eingeschränkt möglich, weil dann an der Oberstufe keine 1. Klassen geführt werden.(gg)
Weiterführende Informationen bei der Schulleitung oder auf der Homepage des Kantons Aargau: www. schulen-aargau.ch/staerkung.


