Spielplätze sind keine Hunde-WC
Hundehalterinnen und Hundehalter sind aufgefordert, die Verbote im Zusammenhang mit Kinderspielplätzen zu respektieren.

In jüngster Vergangenheit musste immer wieder festgestellt werden, dass Verbote (Hundeverbote) oder Gebote (Hunde an der Leine führen) im Bereich von Kinderspielplätzen oder auf den Friedhöfen von Hundehalterinnen und Hundehaltern nicht beachtet werden.
Auch Hinweise aus der Bevölkerung unterstreichen diese Feststellung. So ist zum Beispiel beim Sport- und Kinderspielplatz Scharten auf allen Zugangswegen ein Hundeverbot signalisiert. Es bedeutet, dass dieses Areal nicht mit Hunden betreten werden darf. Eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird, gestützt auf das Hundegesetz und nach Anzeige an den Gemeinderat, mit einer Busse von 100 Franken bestraft.
Die Regionalpolizei ist aufgefordert worden, vermehrt Kontrollen auf solchen Plätzen zu machen und Fehlbare zur Anzeige zu bringen. (gkw)


