Motion Entschädigung
Martin Fricker hat seinen Vorstoss zur Begrenzung des Jahressalärs des Gemeindeammanns zurückgezogen.
Der Wettinger Martin Fricker hat im Sinne von Art. 8 der Gemeindeordnung beim Präsidenten des Einwohnerrates eine Motion zur Reduktion des Jahressalärs des Gemeindeammanns eingereicht. In einem Gespräch mit dem Motionär konnte dargelegt werden, dass der Vorstoss dem Parlament zur Ablehnung empfohlen werden müsste. Grundlage für die Besoldung des Gemeindeammanns bildet das Reglement, welches der Einwohnerrat im März 2009 im Hinblick auf die nächste(n) Amtsperiode(n) erlassen hat. Die darin getroffene Regelung entfaltet für die gesamte Amtsperiode ihre Rechtswirkung und kann damit nicht während einer laufenden Amtsperiode angepasst werden. Der Einwohnerrat hat die geltende Regelung im Hinblick auf die erst angebrochene Amtsperiode 2014/2017 aufrecht- erhalten.
Die Motion verstösst gegen den geltenden Vertrauensschutz, welcher für die gewählten Mitglieder des Gemeinderats sowie den in Kenntnis der gemäss Reglement vorgesehenen und geltenden Besoldung gewählten Gemeindeammann Gültigkeit hat. Dies bestätigt auch der Leiter des Rechtsdienstes der Gemeindeabteilung des Kantons, Martin Süess: «Wenn sich ein Gemeindeammann für vier Jahre wählen lässt, muss er Gewissheit darüber haben, wie hoch die Entschädigung ist.»
Die Besoldung des Gemeindeammanns und der Gemeinderäte kann damit nicht während der Amtsperiode angepasst werden. Der Gemeindeammann und auch die übrigen Gemeinderäte haben sich in Sachkenntnis der Besoldungssituation zur Wahl gestellt und sich auf eine vierjährige Amtsperiode eingestellt. Es gilt Besitzstand während der Amtsperiode.
Der Gemeinderat hat gegenüber dem Motionär die Bereitschaft bekundet, die Angemessenheit der Entschädigungen und Besoldungen des Gemeindeammanns, Vizeammanns sowie der Gemeinderäte auf Ende der laufenden Amtsperiode im Hinblick auf die neue Amtsperiode zu überprüfen.
Unter diesen Rahmenbedingungen hat der Motionär seine Motion zurückgezogen. (ub)


