Masterplan soll Landstrasse helfen

Der neue Masterplan soll zur Stärkung der Landstrasse beitragen. Am Dienstag wurde dieser der Bevölkerung vorgestellt.

Wettinger Landstrasse soll attraktiver werden. Foto: bär
Wettinger Landstrasse soll attraktiver werden. Foto: bär

«Die Landstrasse soll lebendiger werden und Platz für Verkehr, Fussgänger, Velofahrer und Anwohner bieten», sagt der Wettinger Gemeindeammann Markus Dieth. Wie das gelingen kann, wurde im Masterplan festgehalten und fliesst nun in die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ein. «Es sollen beispielsweise Verweilorte und Querverbindungen entstehen.»

Im Masterplan wird festgehalten, wo vornehmlich gewohnt, gearbeitet und eingekauft wird. Ebenso zeigt er auf, wie sich der Verkehr in Zukunft organisieren lässt, was bei der baulichen Verdichtung zu beachten ist und wie der öffentliche Raum gestaltet werden kann. «Es sollen vermehrt kleine Plätze zum Verweilen entstehen», sagt der Gemeindeammann.

Die Bevölkerung konnte bei der Entwicklung des Masterplans Ideen liefern. Zwischen Mai 2012 und Oktober 2013 fanden verschiedene Veranstaltungen dazu statt. 340 Personen haben dies, genutzt und an der Entstehung des Masterplans mitgearbeitet. Die Grundsätze und Erkenntnisse aus dem Masterplan fliessen nun in die Bau- und Nutzungsordnung, die zurzeit revidiert wird und voraussichtlich im Jahr 2016/17 vorliegen wird.

Der Masterplan dient den Behörden als verbindlicher Orientie-rungsrahmen. Für die Vorhaben der öffentlichen Hand und der privaten Akteure ist er Planungs- und Projektgrundlage. Und auch die Bevölkerung soll sich am Masterplan orientieren können.

Die Umsetzung des Masterplans wird nun schrittweise geschehen und vom Gemeinderat koordiniert. Mit einer Anpassung der Nutzungsplanung (Bau- und Nutzungsordnung und Bauzonenplan) werden beispielsweise die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die im Masterplan angestrebte bauliche Entwicklung durch interessierte Grundeigentümer und Bauwillige auch tatsächlich umsetzen lässt. Diese Planung wurde bereits eingeleitet und soll im Verlauf der Amtsperiode 2014–17 genehmigungsfähig sein. Ein weiteres Beispiel für die Umsetzung des Masterplans sind die angegangenen Gebietsplanungen. So ist im Gebiet Staffel- und Mattenstrasse eine Erschliessungsplanung und im Gebiet Winkelried ein Gestaltungsplan in Erarbeitung. Auch für das Gebiet Obere Geisswies liegen die Grundlagen für einen Gestaltungsplan vor. Auch die Vorarbeiten zur Erneuerung des Strassenraums und der Sanierung der Werkleitungen der unteren Landstrasse laufen; Kanton und Gemeinde setzen hier die Anliegen aus dem Masterplan in ein konkretes Bauprojekt um, das dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Damit wird die untere Landstrasse mitunter einer der ersten Orte sein, wo sich der Masterplan baulich abbildet.

Markus Dieth freut sich, dass der Masterplan erste Wirkung zeigt. Insbesondere die noch folgende Änderung der BNO schaffe die Voraussetzung, damit eines der Ziele, die Landstrasse attraktiver zu machen, erreicht werden kann. (gkw/bär)

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