Hunde an die Leine
«Wir haben immer wieder Reklamationen über frei laufende Hunde im Gebiet von Schulanlagen», sagt Roland Jenni.

Der Polizeichef der Repol Wettingen-Limmattal appelliert deshalb an die Hundehalter, ihre Vierbeiner an die Leine zu nehmen. Das Polizeigesetz schreibt vor, dass «Hunde im Bereich von Schul- und Sportanlagen, öffentlichen Spiel- und Grünflächen und in Wirtschaftslokalen sowie auf dem gesamten Friedhofareal an der Leine geführt werden müssen.»
«In letzter Zeit haben sich vermehrt Bürger gemeldet, die sich oder ihre Kinder von freilaufenden Hunden bedroht fühlen», so Jenni. Besonders beim Schulhaus Altenburg seien Widerhandlungen gegen das Tierhaltungsgesetz festgestellt worden. Die Polizisten der Repol werden deshalb vermehrt Kontrollen in diesen Gebieten machen. «Wer sich nicht daran hält, wird zurechtgewiesen oder gebüsst», so Polizeichef Jenni. Gemäss Gesetz müssen die Widersacher mit einer Busse in der Höhe von 100 Franken rechnen. Jenni empfiehlt, Hunden ausserhalb der vorgenannten Zonen Auslauf zu gewähren. «Dies muss jedoch unter Aufsicht geschehn und der Hund muss jederzeit abrufbar sein.»
littering wird von der Repol ebenfalls vermehrt festgestellt. «Wir bitten alle Tierhalter, den Kot ihres Vierbeiners zusammenzunehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen.» Bei Verstoss gegen das Abfallreglement ist die Polizei ebenfalls befugt, Bussen zu verteilen.


