Der Steg darf bald legal fahrend überquert werden
Der Fussweg über die «Untere Limmatbrücke» sowie die dazugehörenden Anfahrtswege werden verbreitert, sodass er künftig auch von Velofahrern passiert werden kann.

Noch steht vor der Limmatbrücke ein Fahrverbot. Trotz dieser Einschränkung passierten während des Fototermins der Journalisten und Fotografen mehr Velofahrer als Fussgänger die Verbindung zwischen Wettingen und Baden.
Aus Sicherheitsgründen sei es zu befürworten, dass die Hochbrücke auch von Velofahrern umfahren wird. Der Fussgängerweg soll nun so verbreitert werden, dass er künftig von Velofahrern und Fussgängern passiert und das Fahrverbot aufgehoben werden kann. «Die Koexistenz von Fussgängern und Velofahrern hat sich auch bei anderen Projekten bewährt. Ich bin zuversichtlich, dass es auch hier funktioniert», so der Wettinger Gemeinderat Felix Feiner.
Auf Wettinger Seite wird der Zufahrtsweg verbreitert. Ab der Unterführung Schwimmbadstrasse wird der Weg auf drei Meter ausgebaut. Die 355000 Franken für diese Massnahmen werden von der Gemeinde Wettingen getragen. Voraussichtlich wird sich der Bund mit maximal 40 Prozent an diesen Kosten beteiligen. Der definitive Entscheid wird Ende 2014 erwartet.
Zugesagt hat er indessen bereits die Beteiligung an den Kosten des Stegs von 1,68 Mio. Franken. Die Beteiligungshöhe ist noch unklar, maximal 410000 Franken. Die Restkosten werden von der Gemeinde Wettingen und der Stadt Baden je zur Hälfte getragen. Der 320 Meter lange Badener Abschnitt von der «Unteren SBB-Limmatbrücke» Seite Baden bis zum Ende des Ländliwegs wird von der Stadt Baden übernommen.
Sowohl der Wettinger Einwohnerrat als auch der Badener Stadtrat werden an ihrer Mai-Sitzung über die jeweiligen Kreditbegehren abstimmen. Sagt der Souverän Ja, wird ab nächstem Jahr gebaut. Als Erstes wird die Eisenbahnbrücke verbreitert. Ist der Steg fertig, werden die beiden Zufahrtswege angepasst, sodass die Brücke im Jahr 2015 von Velofahrern und Fussgängern genutzt werden kann. Dann ganz legal.


