Wettingen will höher bauen

Rund 250 Personen liessen sich im Tägerhardsaal über die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungs­planung informieren. Klar ist: Wettingen wird weiterhin wachsen, allerdings ohne neue Einzonungen.

Gemeinderätin Kirsten Ernst (M.) spricht über Kulturlandplanung, Moderatorin Mia Nold und Ammann Kuster hören zu.ihk

Die Wettinger Nutzungsplanung mit der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), dem Bauzonen- und Kulturlandplan ist über 20 Jahre alt. Aus diesem Grund muss diese überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Den zweijährigen Prozess ging der Gemeinderat mit der Planungskommission an. Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) diente dabei als Grundlage. Es zeigt auf, wie sich die Gemeinde bis 2035 in den Bereichen Siedlung, Freiraum und in der Landschaft entwickeln möchte.

An der Informationsveranstaltung vom letzten Donnerstag fragte Moderatorin Mia Nold, was dem Gemeinderat bei der Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung besonders wichtig war: «Wir legen den Fokus auf die Qualitätssicherung in den Siedlungen, das ist ein zentraler Punkt», erklärte Gemeindeammann Roland Kuster. Auch ein Thema sei die Innenentwicklung: «Wir wollen das Potenzial in den bestehenden Siedlungen nutzen und haben auch definiert, was die städtebauliche Mitte ist.»

Zuwachs von 5000 Personen

Ende 2023 wohnten in Wettingen 21600 Personen. Der Kanton Aargau prognostiziert für Wettingen einen Bevölkerungszuwachs von 5000 Personen bis 2035. Dazu sagte Roland Kuster: «Wir wollen nicht so stark wachsen. Aber wir sind im Limmattal, und das entwickelt sich stark. Wir müssen diesen Prognosen nachkommen und aufzeigen, wie wir das aufnehmen und steuern können.» Das sei der Auftrag durch den Regierungsrat. «Wir machen keine Einzonun-gen, werden also keine neuen Flächen einzonen», so Kuster weiter. Dafür würden Anpassungen auf kleinen Flächen vorgenommen.

Starke Innenentwicklung geplant

Was das heisst, erläuterte Jlko Müller, Leiter Bau und Planung. Für die Siedlungsentwicklung wurden dynamisch entwickelte und stabil entwickelte Gebiete auserkoren. So soll das Bevölkerungswachstum hauptsächlich in den dynamischen Gebieten geschehen. Diese sind vorwiegend entlang der Landstrasse sowie an der Seminarstrasse Nord beim Bahnhof bestimmt. Diese Zonen sind für Wohnen und Arbeiten gedacht. Gemäss REL werden sich diese Gebiete stark nach innen entwickeln und deutlich verändern. Nutzungsdichte und die bauliche Dichte werden sich erhöhen. Da keine neuen Einzonungen vorgesehen sind, wird höher gebaut. «Im Gebiet Zentrale waren bislang vier Vollgeschosse möglich. Neu wären es fünf bis maximal sieben Vollgeschosse, die gebaut werden könnten», sagte Jlko Müller. Auch die Hochhäuser beim Rathaus – bislang bis maximal 33 Meter hoch gebaut – könnten dereinst auf 53 Meter hoch erstellt werden. Als städtebauliche Mitte sind die Gebiete rund um den Raben-, Wein- und Rathauskreisel im REL bestimmt. Auch das Bahnhofareal sowie das Gebiet «obere Geisswies» als Arbeitsschwerpunkt sind im Umbruch.

 

Arealüberbauungen als Anreiz

Raumplaner Zeno Spross informierte über die Massnahmen zu einer gehaltvollen Innenentwicklung. Als Anreiz für Bauherrschaften pries er die Arealüberbauung an. «Abweichungen von der Regelbauweise sind hier der Anreiz. Zudem braucht es nur ein reguläres Baugesuch, es ist kein zusätzliches Verfahren nötig», so Zeno Müller. Im Zuge der Nutzungsplanungs-Revision möchte Wettingen auch die Mindestflächen Land, die es braucht, um ein Areal zu überbauen, reduzieren. Waren es bislang 2000 bis 3000 m2, sollen künftig noch 1000 bis 2000 m2 nötig sein. Dies soll in den dynamischen Gebieten gelten, wo man die Innenentwicklung fördern will. Zur Frage aus dem Publikum, wo die qualitativen Anforderungen für Gebäude aus ökologischer Sicht in der BNO vermerkt seien, sagte Zeno Spross: «Der Energiebereich wird übergeordnet geregelt. Neu in der BNO steht: Man schliesst fossile Energieträger aus.»

Jlko Müller sprach schliesslich über die Klima-Massnahmen. Als eine der effektivsten Massnahmen sieht er die Durchgrünung an und die Einführung einer Grünflächenziffer. Bei Flachdächern – grösser als 40 m2 – soll eine Begrünungspflicht vorherrschen. Ausnahmen sind Terrassen oder Solaranlagen.

Gemeinderätin Kirsten Ernst erwähnte, dass der Stellenwert der Kulturlandplanung oft unterschätzt werde. «Der Kulturlandplan ist im Aargau Bestandteil der Nutzungsplanung wie auch das Gewässer», sagte sie. Thomas Kuster, Bau und Planung, ging in seinem Vortrag auf die Bedeutung des Kulturlandes ein, wo man die Balance zwischen Landschaft nutzen und schützen finden müsse. Zudem wurde das Inventar an Natur- und Kulturobjekten aktualisiert.

Die Mitwirkung zur Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung dauert bis zum 13. Mai 2024. Eingaben können unter mitwirken-wettingen.ch gemacht werden. Die Unterlagen können auch im Rathaus, Abteilung Bau und Planung, eingesehen werden.

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