Wettingen will 95 prägende Gebäude schützen

Konkret will der Gemeinderat die Nutzungsplanung so anpassen, dass die Häuser erhalten bleiben, ohne die Nutzung und Modernisierung zu verhindern. Das Vorhaben ist die Reaktion auf Motionen zum Ortsbild von 2012.

Das Kino Orient ist eines der identitätsstiftenden Gebäude in Wettingen. Diese Zeichnung ist im Rahmen des Projekts «urban sketching» entstanden. zVg
Das Kino Orient ist eines der identitätsstiftenden Gebäude in Wettingen. Diese Zeichnung ist im Rahmen des Projekts «urban sketching» entstanden. zVg

In Wettingen stehen 95 Gebäude, die für die Gemeinde besonders prägend sind. Damit sie auch künftig das Ortsbild verschönern, soll die Nutzungsplanung so angepasst werden, dass sie erhalten bleiben, ohne die Nutzung und Modernisierung zu verhindern. Mit seinem Vorschlag reagiert der Gemeinderat auf die beiden Motionen zum Ortsbild. Die ehemalige Einwohnerrätin Marie Louise Reinert (EVP) hatte 2012 die Motionen nach der Auseinandersetzung um den Abbruch des Pfyfferhuuses beim Bahnhof eingereicht. Was daraus entstanden ist, beschäftigt nun das Gemeindeparlament.

«Mehr als 5 Jahre haben wir an dieser Teiländerung geplant», sagt Martin Valencak, in der Bau- und Planungsabteilung für planerische Belange verantwortlich. «Die Planung lief über Jahre, um zu einer ausgewogenen akzeptablen Lösung zu kommen», ergänzt Gemeindeammann Roland Kuster. Mit den betroffenen Grundeigentümern stand die Gemeinde in laufendem Kontakt. Die Bevölkerung konnte sich am Mitwirkungsverfahren und bei der öffentlichen Auflage am Planungsprozess beteiligen. «Aufgrund der öffentlichen Mitwirkung wurden die Nutzungsplanungs-Entwürfe markant angepasst», sagt Kuster. So sei, unter intensivem Einbezug der Planungskommission, eine Wettingen-spezifische Regelung entstanden. Beim Kanton ist diese aber nur auf beschränkte Zustimmung gestossen, wie die Vorprüfung zeigte.

Die vorgeschlagenen Regelungen schützen vor allem die Aussenhülle der Gebäude, während den Bauherren im Innern mehr Freiheiten gewährt werden.

Für die Inventarisierung der bis 1920 entstandenen Gebäude konnte die Gemeinde auf das Inventar des Kantons und Leistungen der kantonalen Denkmalpflege zurückgreifen. Die Liste der zwischen 1920 und 1980 erstellten Gebäude und der Ensembles wurde durch ein Fachbüro bearbeitet.

Als Nächstes wird der Einwohnerrat am 14. November über das Regelwerk entscheiden. Um es den Ratsmitgliedern ausführlich vorzustellen, wurde ein spezieller Informationsanlass durchgeführt. Nach dem Entscheid des Einwohnerrates beginnt das Beschwerde- und Genehmigungsverfahren. Kuster erwartet, dass dieses in der ersten Hälfte des kommenden Jahres mit der Zustimmung des Regierungsrates abgeschlossen werden kann. Von den zehn Einwendungen aus der öffentlichen Auflage wurde eine zurückgezogen, neun hat der Gemeinderat abgelehnt. Was die Einwender machen werden, ist offen.

22 Jahre alt ist das Personalreglement, jetzt hat es ausgedient. Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat eine Neufassung. Unter anderem werden die Treueprämien und die Lohnfortzahlung bei Krankheit neu geregelt und schliesslich erhalten alle fünf Wochen Ferien. Wer drei Jahre bei der Gemeinde arbeitet, erhält 500 Franken. Ab 30 Jahren gibt es 4000 Franken. Bisher war ab zehn Jahren das Monatsgehalt massgebend. Heute arbeiten die Leute nicht mehr so lange an einer Stelle wie früher. Deshalb berücksichtig die Gemeinde, so Kuster, «auch eher kleinere Jubiläen, abgebaut wird bei den längeren Jubiläen».

Für die Gemeinde resultieren aus der Neuregelung Einsparungen. Im kommenden Jahr sollen es rund 49400 Franken sein, 2023 sogar 119800 Franken. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Elektrizitäts- und Wasserwerks sowie des Tägi gilt das Reglement nicht mehr. Beide ehemaligen Verwaltungsabteilungen wurden verselbstständigt.

Die Gemeinde erhöht den Abwasserpreis von Fr. 1.50 auf Fr.1.60 pro Kubikmeter. Ebenso wird die Anschlussgebühr von 30 auf 35 Franken pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche angehoben. Die jährliche Grundgebühr bleibt bei 70 Franken pro Haushalt, Betrieb oder Wohnung. «Der Preisüberwacher hat der Erhöhung zugestimmt», sagt Gemeindeammann Roland Kuster. Die Erhöhung begründet der Gemeinderat mit der Sanierung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Laufäcker in Turgi. Bereits für dieses Jahr hatte die ARA den Beitrag der Gemeinden angehoben, was Wettingen jährlich rund 490000 Franken Mehrkosten brachte. Bei der Sanierung der kommunalen Kanalisationen rechnet der Gemeinderat ohne Gebührenerhöhung mit einem jährlichen Finanzierungsfehlbetrag von 2 Millionen Franken. Die Abwasserentsorgung muss als Eigenwirtschaftsbetrieb ihre Kosten decken.

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