Wer zu oft zu laut ist, zahlt

In Wettingen musste die Regionalpolizei ein Restaurant wegen Ruhestörung büssen: Betreiber und Gäste sind empört.

Roland Jenni, <em>Polizeichef. AZ Archiv</em>
Roland Jenni, <em>Polizeichef. AZ Archiv</em>

Zusammen mit Freunden haben Daniel Frautschi und Jolanda Ledergerber Ende Juli ein Abendessen im Restaurant Frohsinn in Wettingen genossen. Kurz nach zehn Uhr stellte die Beiz vorsorglich die Musik aus.

Doch um 22.30 Uhr wurde die Ruhe abrupt unterbrochen: Eine Polizeipatrouille der Regionalpolizei stand plötzlich im Gartenrestaurant. «Das Wirtepaar wurde zu einer Busse verdonnert, weil es in der Gartenwirtschaft gemäss dieser Patrouille zu laut wäre», schreibt Daniel Frautschi an die Limmatwelle. Die Gäste seien über diesen polizeilichen Auftritt empört gewesen.

Erst seit einem Jahr Reklamationen

Geschäftsleiterin des Restaurants Frohsinn, Emine Baydar, bestätigt den Vorfall. «Wir betreiben dieses Restaurant seit rund 14 Jahren und hatten nie Reklamationen.» Erst letztes Jahr sei es zu ersten Polizeieinsätzen gekommen. Dabei werde die Musik immer um zirka zehn Uhr ausgestellt.

Danach sei nur das Reden der Gäste zu hören. «Da lacht die eine oder andere Person auch mal zu laut: Natürlich hört man das in der Nacht», sagt Baydar. Sie habe sich vor allem am Auftreten der Polizisten gestört: Diese hätten sich aggressiv gegenüber ihr und den Gästen aufgeführt.

Polizei kommt erst, wenn gerufen wird

Wegen Ruhestörung rückt die Regionalpolizei nur nach Reklamationen aus, wie Roland Jenni, Chef Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, erklärt. Da er als Polizeichef an das Amtsgeheimnis gebunden sei, könne er sich nur pauschal zu dem Vorfall äussern.

Laut Polizeireglement der Gemeinde Wettingen herrscht von zehn Uhr abends bis sieben Uhr morgens Nachtruhe. Lärm, der diese Ruhe stört, ist verboten, vor allem im Wohngebiet.

«Wenn in einer Gartenwirtschaft in der Wohnzone um Mitternacht herum ein viel zu hoher Lärmpegel herrscht, der die Bevölkerung am Schlafen hindert, kommt es immer wieder vor, dass die Polizei Reklamationen aus der Bevölkerung erhält und letztlich zum Ausrücken verpflichtet ist», sagt Roland Jenni. Die Polizei sei dann verpflichtet, die öffentliche Ruhe wieder herzustellen und zur Ruhe zu ermahnen.

Ordnungsbussen können ausgestellt werden, wenn die Polizei bereits mehrmals an einen Ort ausrücken musste und die Ermahnungen erfolglos geblieben sind. Roland Jenni: «Solche Interventionen stossen bei den betroffenen Personen und auch bei den Gästen meistens auf Unverständnis, sind aber leider nicht zu vermeiden.» Dezibel-Messungen mache die Regionalpolizei jedoch nur bei Musikveranstaltungen.

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