Doch keine 53 Meter hohen Häuser

Gross war der Aufschrei, als bekannt wurde, dass mit der neuen Nutzungsplanung beim Weinkreisel Hochhäuser bis zu 53 Meter hoch gebaut werden könnten. Der Gemeinderat ist nun zurückgekrebst.
Der Grund für das gemeinderätliche Einlenken: «Wir wollten die Anup (Allgemeine Nutzungsplanung) nicht gefährden», erklärte Gemeindeammann Roland Kuster (Mitte).
Nach dem Einwendungsverfahren im Sommer 2025 gingen 59 Einwendungen zu 19 verschiedenen Themen ein. Gut die Hälfte habe die möglichen Hochbauten bis zu 53 Meter beim Weinkreisel betroffen, so Ammann Kuster. Beim sogenannten Weinkreisel kreuzen sich die Alberich-Zwyssig- und die Landstrasse. Das ist auch die wesentlichste Änderung der Revision. «Erfahrungen mit Innenentwicklungsprogrammen aus anderen Gemeinden zeigen klar, dass eine Innenentwicklung nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie sowohl von der breiten Bevölkerung als auch von der Nachbarschaft unterstützt wird, heisst es in der Medienmitteilung der Gemeinde. Roland Kuster betont: «Am Weinkreisel können auch in Zukunft – wie bereits heute – höhere Gebäude bis zu 33,1 Meter errichtet werden.» Dies, sofern die qualitativen Anforderungen erfüllt seien.
Zusammen mit der Anup-Revision sind weitere Aufzonungen vorgesehen, womit bei Bedarf genügend Flächen an gut erschlossenen Lagen für die Innenentwicklung zur Verfügung stehen werden.
Vorlage geht nun vor Einwohnerrat
Die Anup-Revision kommt nun vor den Einwohnerrat. An der Sitzung vom 4. Dezember wird das Parlament darüber befinden. Die Einflussmöglichkeit des Einwohnerrats sei bescheiden, meint Kuster. Und er fügt hinzu, dass die Parteien die Möglichkeit gehabt hätten, sich zu engagieren. Natürlich könne das Parlament Nein sagen, doch dann gehe das Ganze zurück auf Feld 1.
Wie wichtig dem Gemeinderat Wettingen der Abschluss der Anup ist, zeigte sich daran, dass an der Pressekonferenz nebst Geschäftsleiterin Sandra Thut mit Gemeindeammann Roland Kuster, Vizeammann Markus Maibach (SP) und Gemeinderat Markus Haas (FDP) gleich drei der sieben Gemeinderäte anwesend waren. «Die alte Bau- und Nutzungsordnung zu revidieren, war eines der Hauptlegislaturziele», so Kuster.
Neu mit Grünflächenziffer
In der neuen Nutzungsplanung sind Massnahmen für den Erhalt des Wettinger Gartenstadt-Charakters eingeflossen: Dazu gehören die Grünflächenziffer, Pflicht zur Dachbegrünung, Sicherung von Bäumen wie auch die Liberalisierung der Pflanzabstände. Des Weitern erhält die revidierte Nutzungsplanung auch Vorschriften zum Einsatz von erneuerbarer Energie, Elektromobilität und sie verlangt ein Energiekonzept bei Arealüberbauungen.
Sagt der Einwohnerrat Ja zur Revision am 4. Dezember, dann wird das Regelwerk – nach der 30-tägigen Referendumsfrist – an den Kanton zur Genehmigung durch den Regierungsrat übergeben. Roland Kuster hat keine Bedenken, dass die Regierung grünes Licht geben wird. In den Vorprüfungsberichten sei Wettingen für das Vorgehen und den Inhalt gelobt worden.


