Regierungsrat genehmigt neue Zone

Der Regierungsrat hat entschieden: Er genehmigt die Spezialzone «Berg» und weist somit eine ­Beschwerde der Anwohnerschaft ab. Die Zukunft des Therapiehofs ist trotzdem noch nicht ganz gesichert.

Therapiehof ist dem Neubau, der die Zukunft des Betriebs sichern soll, einen Schritt näher. zVg

«Unsere Freude ist noch etwas verhalten, da der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist», sagt Padi Neuenschwander auf Anfrage, nachdem der Regierungsrat die Genehmigung der Teiländerung Spezialzone Berg am 2. Mai im Amtsblatt publiziert hat. Neuenschwander, der seit Anfang Jahr den Therapiehof «Begegnung mit Tieren» leitet, spricht die Beschwerdefrist von 30 Tagen an. Erst dann ist die vom Kanton genehmigte Änderung von der Landwirtschaftszone in die Spezialzone Berg rechtsgültig. Die Stiftung muss diese Frist abwarten, bevor sie die nächsten Schritte einleiten kann, um am Südhang der Lägern, unterhalb des jetzigen Betriebstandorts, einen Ersatzbau erstellen zu lassen.

Insbesondere der Standort führte in der Öffentlichkeit vorgängig zu einer emotionalen Debatte. Der Einwohnerrat lehnte die Umzonung im September 2023 knapp ab. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Schliesslich stimmte das Volk im März 2024 der Umzonung zu. Anschliessend wurde Beschwerde eingereicht. Die Beschwerdeführer wollten vom Regierungsrat wissen, ob mit diesem Entscheid übergeordnetes kantonales Recht und Bundesrecht verletzt werde. Sie sahen die landschaftlichen und naturschützerischen Werte gefährdet. Zudem befürchteten sie die Schaffung eines negativen Präjudizes. Das beurteilte der Regierungsrat anders. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Beschwerdefrist gab er jedoch noch keine Auskunft über die Gründe der Ablehnung, wie das «Badener Tagblatt» berichtete.

Ohne Sandplatz Betrieb gefährdet

Die Stiftung «Begegnung mit Tieren» hofft, dass das Urteil nicht weitergezogen wird. Mit dem Neubau will sie den bestehenden Betrieb in professionelle Strukturen überführen und Privat- und Geschäftsareal trennen. Damit soll die Zukunft des Betriebs, der zahlreichen sozial benachteiligten, psychisch kranken oder beeinträchtigten Menschen tiergestützte Therapie anbietet, gesichert werden. Falls der Entscheid nicht angefochten wird, will die Stiftung «zeitnah» das Baugesuch basierend auf den neuen Zonenvorschriften einreichen. «Betriebsleitung und Stiftungsrat sind bereit für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen und Personen, um das Projekt voranzubringen und möglichst bald realisieren zu können», so Neuenschwander. Einen Zeitplan könne er nicht nennen, «weil wir keinen Einfluss auf das Baugesuchsverfahren haben».

Für den Sandplatz, auf dem das Therapiereiten durchgeführt wird, besteht eine Rückbauverfügung, die im Moment sistiert ist. Wird die Umzonung rechtsgültig, kann der Rückbau unter Umständen hinausgeschoben werden, bis der Neubau in Betrieb genommen werden kann. «Der Rückbau des Sandplatzes ohne Ersatz würde bedeuten, dass ein beachtlicher Teil der Therapien nicht mehr angeboten werden könnte. Der Entscheid, ob dies das Ende des ganzen Betriebes bedeuten würde, ist noch nicht definitiv gefällt. Noch hoffen wir auf ein gutes Ende», so Neuenschwander.

Trotz positivem Entscheid des Volks und des Regierungsrats für die Realisierung des Therapiehofs am neuen Standort müssen die Betreiber also weiterhin abwarten, bevor die Bagger auffahren können. «Doch solange die Rückbauverfügung für den Sandplatz vom Kanton sistiert wird, kann der Betrieb weitergeführt werden», so Neuenschwander.

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