Neu gibt es einen Elternschaftsurlaub für die Mitarbeitenden

Die Gemeinde hat ihr Personalreglement überarbeitet. Bekommt die Partnerin eines Gemeindemitarbeitenden ein Kind, kann die Person zwölf Tage in die Ferien.

An der Einwohnerratssitzung vom vergangenen Donnerstag stand nicht das Budget, sondern die Änderung der Nutzungsplanung für Schutzobjekte und das neue Personalreglement im Zentrum.

Das revidierte Personalreglement war das zweite wichtige Thema an der Sitzung. «Die verbesserten Arbeitsbedingungen steigern die Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeber und die Leistungen der Mitarbeitenden werden honoriert», erläuterte Thomas Wolf von der Geschäftsprüfungskommission. Deshalb sage seine Kommission einstimmig «Ja» dazu. Dies sahen auch die anderen Fraktionen so. Mit Ausnahme der SVP: «Braucht es wirklich zwölf Tage Vaterschaftsurlaub? Zehn sind bereits äusserst grosszügig», bemerkte Martin Fricker. Er kritisierte vor allem den Erarbeitungsprozess und fragte, wieso die Personalkommission nicht darin einbezogen wurde.

Nach den Statements von allen Fraktionen ging es in die Detailberatung: Einwohnerratspräsident Hansjörg Huser rief jeweils die Seitenzahl auf. Hatte eine Fraktion einen Änderungswunsch zu einem Paragrafen, konnte sie diesen nennen und begründen. Im Anschluss kam es zur Abstimmung. Dieses Prozedere wiederholte sich viermal. Dreimal die FDP und einmal die SP forderten eine Änderung. Lange diskutierten die Einwohnerräte darüber, wann einem Gemeindeangestellten eine Überbrückungsrente zustehe. Das revidierte Personalreglement sah vor, jenem Mitarbeitenden, der mindestens 15 Jahre auf der Wettinger Gemeinde gearbeitet hatte und sich früher pensionieren möchte, eine solche Rente zu geben. Die FDP hingegen wollte, dass jede Person einen Antrag auf die Rente stellen muss und sie nicht automatisch erhält. Der Einwohnerrat nahm den FDP-Antrag mit 25 zu 18 Stimmen an.

Auch die SP stellte einen Änderungsantrag: Das neue Personalreglement sieht einen Vaterschaftsurlaub von zwölf Tagen vor. Die SP verlangte, dass dieser auch für Frauen gilt, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben und deren Lebenspartnerin ein Kind auf die Welt brachte. Wie beim ersten Änderungsantrag zum Personalregister verordnete der Einwohnerratspräsident auch dazu eine Diskussionspause. Diese endete mit einem klaren Resultat: 36 Räte stimmten für den SP-Antrag, 8 dagegen, 3 enthielten sich.

Auffallend: Die SVP votierte geschlossen für den SP-Antrag. Einzig die CVP war grösstenteils dagegen. Als jede Seite des neuen Reglements einzeln abgesegnet wurde, fand die Schlussabstimmung statt. Mit 40 Ja- zu 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung nahm der Einwohnerrat das neue Personalreglement an.

Die Änderung der Nutzungsplanung für Schutzobjekte hat zum Ziel, «ortsbildprägende Gebäude für künftige Generationen zu erhalten». In Wettingen gibt es mit der neuen Regelung 58 geschützte Objekte. Will ein Eigentümer die Gebäudehülle verändern, muss er Anforderungen erfüllen. Die Fraktionen reagierten mehrheitlich positiv: «Es ist ein Kompromiss zwischen dem öffentlichen Interesse und jenem der Grundeigentümer», sagte Marie-Madeleine Minder (EVP/Forum5430). Andreas Benz von der CVP nannte den Plan eine «Wettingen-spezifische Regelung für den Ortsbildschutz». Einzig die FDP äusserte sich kritisch: Es sei für sie nicht nachvollziehbar, wie das eine oder andere Objekt auf die Liste der schützenswerten Objekte gelangen konnte, monierte Desirée Mollet. Ihre Partei werde dem Vorhaben dennoch zustimmen.

Gegen Ende der Diskussion stellte Leo Scherer (WettiGrüen) einen Rückweisungsantrag: «Alle Kosten gehen zulasten der Grundeigentümer. Das stört mein Gerechtigkeitsempfinden.» Er forderte eine Regelung für Gemeindebeiträge. Gemeindeammann Roland Kuster hatte kein Verständnis dafür: «Der Kanton kann vielleicht Geld sprechen. Uns sehe ich dazu nicht in der Lage.» Eine deutliche Mehrheit des Einwohnerrats war mit Kuster einig: Lediglich vier Räte unterstützten den Rückweisungsantrag von Scherer. Schliesslich nahm der Rat die Teiländerung mit 42 Ja- und 3 Nein-Stimmen an. Enthaltungen gab es zwei.

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