Gericht hebt Spezialzone «Berg» auf

Visualisierung des geplanten Tiertherapiehofs, dessen Umsetzung gestoppt ist. zVg
Visualisierung des geplanten Tiertherapiehofs, dessen Umsetzung gestoppt ist. zVg

Die Schaffung der Spezialzone «Berg» verletzt elementare raumplanerische Vorschriften von Bund und Kanton. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht und hebt die Zone auf.

Vor einer Woche informierte das Aargauer Verwaltungsgericht in einer Medienmitteilung über die Aufhebung der Spezialzone «Berg». Sie wurde von der Wettinger Bevölkerung 2024 angenommen. Die Umzonung hätte den Ausbau eines Tiertherapiehofs am Südhang der Lägern ermöglicht. Vorgesehen waren unter anderem Stallungen, eine Therapiehalle sowie weitere Anlagen für tiergestützte Therapien mit Pferden und Eseln.

Gegen den Volksentscheid hatten Anwohnende Beschwerde eingereicht. Nachdem der Regierungsrat die Spezialzone genehmigt hatte, gelangten die Gegner ans Verwaltungsgericht – mit Erfolg. Dieses hebt den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats und den Planungsbeschluss der Gemeinde Wettingen auf.

Scharfe Kritik des Gerichts

Es sei «unverständlich», dass die «offensichtlich unzulässige Teilrevision der Nutzungsplanung» nicht schon viel früher gestoppt worden sei, schreibt das Gericht. Gemäss ihrem Urteil ist der Bedarf für eine Einzonung nicht ausgewiesen. Sie widerspreche mehreren Vorgaben des kantonalen Richtplans. Das Siedlungsgebiet werde vergrössert, ohne es durch Auszonung von Bauland anderswo zu kompensieren. Kritisiert wird auch, dass die Parzellen in einem landschaftlich heiklen, kantonal geschützten Bereich liegen. Das widerspreche der Vorgabe, dass durch abweichende Festsetzungen keine Landschaften von kantonaler Bedeutung beeinträchtigt werden dürfen.

Auch die Voraussetzungen für eine projektbezogene Spezialzone oder eine sogenannte Kleinstbauzone seien nicht erfüllt. Das Gericht kritisiert zudem die Interessenabwägung der Behörden. «Die Gewichtung der verschiedenen sich widersprechenden Interessen sind nicht nachvollziehbar», heisst es im Urteil. Auch fehle der Nachweis, dass der Therapiebetrieb zwingend auf diesen Standort angewiesen sei. «Die Lage mag aus Sicht des Therapiebetriebs ideal sein, eine objektive Gebundenheit an diesen Standort besteht jedoch nicht», beurteilt das Gericht. Des Weiteren sei auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts nicht ausreichend belegt worden.

Bedauern auf Seiten der Stiftung

Die Stiftung «Begegnung mit Tieren», die hinter dem Therapiehof «Begegnung mit Tieren» steht, reagierte in einer Medienmitteilung mit grossem Bedauern und Überraschung auf den Entscheid. «Während vieler Jahre wurden auf kommunaler und kantonaler Ebene Entscheide gefällt und Diskussionen geführt, die nun hinfällig sein sollen», wird Stiftungsratspräsident Luz Sozzi zitiert. Er hat das jetzige Angebot mit seiner Frau aufgebaut. Der Stiftungsrat will das weitere Vorgehen prüfen. Der Therapiebetrieb werde vorerst im bisherigen Umfang weitergeführt.

Erfreut zeigt sich dagegen das Nein-Komitee zur Spezialzone, dem unter anderem GLP- und SVP-Vertreter angehören. Sie äusserten sich vor einer Woche ebenfalls in einer Medienmitteilung zum Gerichtsurteil. Martin Fricker (SVP) forderte politische Konsequenzen im Wettinger Gemeinderat. Für Manuela Ernst (GLP) zeuge das Urteil nicht nur von «Unvermögen und mangelnder Sorgfalt des damaligen Gemeinderates, des Regierungsrates und des Planungsverbands Baden Regio, sondern lässt auch Fragen zu Seilschaften und Gefälligkeiten in allen beteiligten Gremien offen».

Die Gemeinde Wettingen teilte auf Anfrage mit, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen, wolle sich derzeit aber nicht weiter dazu äussern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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