Motorräder parkieren weiter gratis

Der Einwohnerrat hat das neue Parkierungsreglement angenommen, hält aber an zwei alten Regelungen fest.

Die Gebührenpflicht<em> für Kundenparkplätze wird weiterhin über das Baubewilligungsverfahren auferlegt.</em><em>AZ Archiv</em>
Die Gebührenpflicht<em> für Kundenparkplätze wird weiterhin über das Baubewilligungsverfahren auferlegt.</em><em>AZ Archiv</em>

Will das lokale Gewerbe Parkgebühren erheben, musste dafür bislang mit der Gemeinde ein Vertrag während des Baubewilligungsverfahrens geschlossen werden. So soll es auch bleiben. Das hat der Einwohnerrat vergangene Woche beschlossen.

Eigentlich hätte das neue Parkierungsreglement vorgesehen, eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen. Jedoch verlangte die Fraktion CVP, dass der neue Paragraf betreffend die Gebührenpflicht für Kundenparkplätze zu streichen sei.

Paragraf sollte rechtliche Grundlage schaffen

«Die Fraktion ist der Meinung, dass es so viele Regeln wie nötig und nicht so viele wie möglich braucht: Es besteht kein Handlungsbedarf für diesen Paragrafen», begründet Christian Wassmer, CVP.

Mit dem neuen Paragrafen habe die Gemeinde eine rechtliche Grundlage für neue Gewerbetreibende schaffen wollen. «Ohne diesen Paragrafen bleibt es wie bisher, und das bedeutet auch einen grösseren Aufwand für die Gewerbebetreiber», konterte Gemeinderätin Kirstin Ernst – ohne Erfolg.

Der Änderungsantrag wurde angenommen, somit wird dem Gewerbe die Gebührenpflicht für Kundenparkplätze weiterhin über ein Baubewilligungsverfahren auferlegt.

Parkraumzonen bleiben gleich

Eine weitere Änderung verlangte die FDP: Der neugeplante Paragraf zur Einführung einer Gebührenpflicht für das Dauerparkieren von Motorrädern solle gestirchen werden. Auch dieser Änderungsantrag wurde angenommen. Somit können Motorräder weiterhin auf öffentlichem Grund kostenlos über längere Zeit parkiert werden.

Grundlage für die Änderung des Parkierungsreglements bildet der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV). Die Behörde hat sich verpflichtet, die darin enthaltenen Massnahmen umzusetzen.

Die Gemeinde Wettingen wird bis auf kleine Änderungen in drei Parkraumzonen eingeteilt bleiben: die Zone mit blauen Parkfeldern, die Zone mit Parkuhren und die Zone, in der das gebührenfreie Parkieren während des Tages erlaubt ist. Das revidierten Parkierungsreglement wird per 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Neuer Abgeordneter gewählt

Auch der Rahmentarif über die Gebühren der Gemeinde Wettingen und das Gebührenreglement Bauwesen wurden vom Einwohnerrat genehmigt. Beide Reglemente sind veraltet und müssen angepasst werden.

In beiden Fällen wurde aber auch hier ein Änderungsantrag gutgeheissen: Die Fraktion SVP verlangte, dass das Inkrafttreten statt auf 1. Oktober auf 1. Januar 2019 festgesetzt wird. «Denn mit dem vorgesehenen Datum würde die Frist für das fakultative Referendum nicht eingehalten», erklärt Sylvia Scherer, SVP.

Als neuen Abgeordneten des Gemeindeverbands Kehrichtverwertung Region Baden-Brugg hat der Einwohnerrat Anton Schneider, FDP, gewählt. Er tritt in die Fussstapfen von Roman Derungs, der aus der Gemeinde Wettingen weggezogen ist, und übernimmt das Amt für den Rest der Amtsperiode 2018–2021.

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