«Mehr als Bäumli setzen»

Die Teiländerung Nutzungsplanung Landstrasse liegt zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Man hat entschieden, dass die gesamte Landstrasse in die Planung aufgenommen werden soll. Illustration: zVg
Man hat entschieden, dass die gesamte Landstrasse in die Planung aufgenommen werden soll. Illustration: zVg

Letzten Donnerstag fand eine Informationsveranstaltung im Schul- haus Margeläcker statt, bei der die Bevölkerung über ihre Möglichkeit zur Mitwirkung in der Landstrassen-Planung informiert wurde. Dieser Prozess mit dem starken Einbezug der Bevölkerung ist schweizweit beachtet.

Die Landstrasse solle weiterhin funktional und praktisch bleiben und attraktiv sein für Geschäfte, erklärt Gemeindeammann Markus Dieth. Sie solle aber «gegenüber heute etwas mehr Liebe bekommen».

Mit der Bevölkerung zusammen habe man überlegt, wie diese zwei Kilometer lange Strasse gegliedert werden soll, so Urs Heimgartner, Leiter Bau und Planung. Das Grundgerüst bilden mehrere Orientierungsorte. Die beiden Hauptorientierungsorte sind der Rabenkreisel und der Weinkreisel, die Kreuzung Jurastrasse/Märzengasse und die Halbartenstrasse. Sie sollen die Landstrasse gliedern und Identität stiften. Auch erhöhte Gebäude sorgen für Orientierung. Deren Standorte sollen in Wettingen beim Raben- und Weinkreisel entstehen und dort maximal neun Vollgeschosse inklusive Attika betragen. Die Ausnützung ist im Gestaltungsperimeter frei. Aktuell ist das höchste Gebäude ein Fünfgeschösser am Zentrumsplatz. Neue Gebäude müssen im Rahmen eines Gestaltungsplans in die Umgebung eingepasst werden.

All diese mit der Bevölkerung erarbeiteten Vorstellungen hätten sie nun mit Fachleuten in Para-grafen umgewandelt, berichtet Heimgartner. Anstatt dass jeder Planer nur seinen Bereich anschaut, z.B. nur die Strasse, wird in dieser Planung der gesamte Raum von Fassade zu Fassade miteinbezogen. «Auch das Trottoir muss sehr viel leisten», so Heimgartner – vom Parken über Velowege bis zum Fussgängerstrom. Dies soll in Wettingen durch gedeckte Arkaden bzw. zurückversetzte Erdgeschosse erreicht werden.

Auch die Landstrasse selbst muss extrem viel leisten. Sie soll Wohnraum bieten, ebenso Büro- und Gewerbeflächen. Zur Belebung der Erdgeschosse sind publikumsorientierte Nutzungen vorgeschrieben. Darunter fallen Geschäfte, Restaurants oder beispielsweise Reisebüros. Wohnungen im Erdgeschoss sind folglich gemäss der Planung nicht zulässig.

Man will auch Qualitäten erhalten und fördern, erklärt Dieth. So will man z.B. die Verdichtung gewährleisten, indem man die Arealüberbauung fördert. Beispiele finden sich am Zentrumsplatz und in Form des «Neuhaus».

«Es geht übers Bäumlisetzen hinaus», erklärt Dieth den Sinn der gesamthaften Landstrassenplanung.

Bis 20. Januar hat die Bevölkerung Zeit, sich in die Planung einzubringen. Schriftlich oder per Mail können Vorschläge zur BNO-Teiländerung und zum Bauzonenplan eingereicht werden. Beide finden sich auf: www.wettingen.ch/landstrasse

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