Leinenpflicht gilt nur noch in gewissen Zonen

Der Gemeinderat erlässt «Leinenzonen» im Dorf. Damit ist die IG Hundehalter aber nur teilweise zufrieden.

Hunde <em>müssen angeleint sein. AZ Archiv</em>
Hunde <em>müssen angeleint sein. AZ Archiv</em>

Im Februar 2016 führte die Gemeinde Wettingen im gesamten Siedlungsgebiet eine Leinenpflicht für Hunde ein. Dagegen formierte sich schnell Widerstand: Die «IG Hundehalter Wettingen» wehrte sich gegen den Beschluss. Sie argumentierte, dass eine artgerechte Haltung im Alltag so nicht mehr möglich wäre.

Jetzt wurde die Einsprache teilweise gutgeheissen: Am 25. Juli definierte der Gemeinderat die Gebiete mit Leinenpflicht. Dazu zählen alle Wettinger Schul- und Sportanlagen sowie Spielplätze, das Friedhof- und Klosterareal sowie der Bächliweg und der Gottesgraben. Vorfälle mit Hunden an diesen beiden Spazierwegen waren Auslöser für die Leinenpflicht.

Die grösste vorgesehene Zone mit einer Leinenpflicht ist das Zentrum: Zwischen Zentralstrasse und Schartenstrasse sowie von der Grenze zu Baden bis zur Halbartenstrasse müssen Hunde an der Leine geführt werden. Zusätzlich soll die Möglichkeit einer Hundewiese geprüft werden.

IG nicht ganz zufrieden

Die «IG Hundehalter Wettingen» bedankt sich auf Facebook beim Gemeinderat für die Aufhebung der vollständigen Leinenpflicht, schreibt jedoch: «Der Gemeinderat hat entschieden: Jein zur Leinenpflicht!»

Gegenüber dem Badener Tagblatt sagt Mitgründer der IG, Leonardo Curcuruto, er sei nur bedingt zufrieden. Denn er habe grundsätzlich Mühe mit flächendeckenden «Leinenzonen» und appelliert viel mehr an die Eigenverantwortung der Hundehalter. Eine Hundewiese in Wettingen hingegen finde er ein tolles Angebot.

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