Kritik an Raiffeisen-Wohnprojekt

Noch wird auf der Baustelle für den neuen Hauptsitz der Raiffeisenbank Lägern-Baregg fleissig gearbeitet. Nun soll auf der Parzelle gleich nebenan ein ähnlicher Neubau mit Wohnungen gebaut werden – dafür muss die Liegenschaft an der Dorfstrasse 25 weichen. Doch in der Bevölkerung regt sich Widerstand.

Die Profile zeigen es an: Dieses Haus an der Dorfstrasse 25 soll einem Neubau weichen.Philippe Neidhardt
Die Profile zeigen es an: Dieses Haus an der Dorfstrasse 25 soll einem Neubau weichen.Philippe Neidhardt

Gleich beim Eingang zur Dorfstrasse sollen in naher Zukunft drei neue Vier-Zimmer-Wohnungen entstehen – Bauprofile zeugen bereits von dem Vorhaben. Doch nicht alle sind mit diesem Projekt der Raiffeisen einverstanden; in erster Linie steht zur Debatte, ob das bestehende Gebäude für den Neubau überhaupt abgerissen werden darf. Dabei handelt es sich um ein Haus mit zwei 3 ½-Zimmer-Wohnungen – ein Arbeiterhaus aus dem Ende des 19. Jahrhunderts mit charakteristischem Satteldach, das dem «Gestaltungsplan Dorf» aus dem Jahr 2001 unterliegt.

Ortsbildschutz als Zankapfel

In einem Brief an die Limmatwelle äussert sich Alois Keller-Würsch kritisch zum Vorhaben der Raiffeisen. Das Haus gehörte einst seiner Frau und seiner Schwägerin, er selbst führte im Jahr 2008 die Verkaufsverhandlungen. «Brisant an der ganzen Geschichte ist, dass die Liegenschaft zum Ortsbildschutz gehört und demzufolge nicht abgebrochen werden darf», schreibt Keller-Würsch. Dem jedoch widerspricht Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer: So sei die Liegenschaft an der Dorfstrasse 25 nicht ortsbildgeschützt, sondern lediglich ortsbildbestimmend: «Gemäss Paragraf 9 der Sondernutzungsvorschriften ‹Gestaltungsplan Dorf› können ein Abbruch und ein Ersatzbau bewilligt werden, wenn die Gebäudesubstanz in einem schlechten baulichen Zustand ist und die für die Erhaltung notwendigen baulichen Massnahmen wirtschaftlich unzumutbar wären.» Diesem Umstand habe auch die Bauherrin Rechnung getragen, so Iwan Suter, Vorsitzender der Bankleitung Raiffeisenbank Lägern-Baregg. «Nach einer vertieften Prüfung unseres Vorhabens und verschiedenen Diskussionen mit Fachleuten – unter anderem auch Vertretern der Ortsbildkommission der Gemeinde Wettingen – haben wir mit dem Architekturbüro entschieden, ein Vorentscheidgesuch einzureichen.»

Bausubstanz ungenügend?

Und jenes Gesuch geht mit dem bestehenden Bau hart ins Gericht: Durch die Anbauten, die während der Jahre dazugekommen sind, sei ein «Ensemble ohne klare Ordnung» entstanden und die räumlichen Bezüge zu den Nachbarhäusern «leiden ebenfalls unter der wild gewachsenen Situation». Und schliesslich würden auch die geringen Raumhöhen nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügen. Für Alois Keller-Würsch ist dies allerdings nicht nachvollziehbar: Bei einer Besichtigung anlässlich einer Schätzung für den Verkauf im Jahr 2008 habe sich gezeigt, «dass sich das Wohnhaus in recht gutem Zustand befindet». Er könne sich nur schwer vorstellen, dass sich innerhalb der wenigen Jahre die Bausubstanz gravierend verschlechtert haben soll.

Für den Raiffeisen-Vorsitzenden Suter ist die Sache hingegen klar: «Einerseits ist das Gebäude tatsächlich in einem äusserst schlechten Zustand, was zu einem sehr grossen laufenden Unterhalt führt und für unsere Mieter immer wieder unangenehme Folgen hat(te). Anderseits wären mit einer Sanierung – im Vergleich zu einem Neubau – Abstriche im Bereich Wohnhygiene und Ökologie in Kauf zu nehmen.» Als Eigentümerin der Parzelle sei es ihre Absicht, ein «schmuckes und repräsentatives Objekt» zu bauen, das sowohl die schützenswerten Besonderheiten des Gebäudes berücksichtigt als auch heutigen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. So sollen die beiden geplanten Gebäude auf natürliche Art die Dorfstruktur erweitern – in Anlehnung an die traditionelle Scheune ist beispielsweise ein Holzbau geplant. Oder in Architektursprache: «Alt und Neu sollen sich gegenseitig befruchten, um eine charaktervolle Dorfatmosphäre zu schaffen.» Ob es allerdings so weit kommt, steht noch nicht fest: Ein Entscheid des Gemeinderates bezüglich des Gesuchs ist noch hängig.

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