Geld für Studienauftrag gefordert

Der Einwohnerrat befindet an seiner nächsten Sitzung über einen Kredit von 137000 Franken für den Studienauftrag zum Oberstufenzentrum im Margel­äcker.

Sie sind ins Alter gekommen: Die bestehenden Schulhäuser in Wettingen. Alex Spichale

Die Masterplanung Schulrauminfrastruktur wurde dem Einwohnerrat am 19. Oktober 2022 zur Kenntnisnahme unterbreitet. Im Bericht der Masterplanung wird empfohlen, den stetig steigenden Schulraumbedarf der Schule Wettingen bis im Jahr 2040 mit einem Oberstufenzentrum mit Primarschule im Margeläcker zu decken. Zudem soll der Lehrplan 21 umgesetzt und bei allen Neu- und Umbauten die pädagogischen Konzepte «Clusterbildung» und «Lernlandschaften» geprüft werden.

Eine Machbarkeitsstudie mit Konzeptansätzen wurde im letzten Jahr erstellt und bestätigt die Machbarkeit eines Oberstufenzentrums im Margeläcker inklusive der Zirkuswiese. Dabei handelt es sich für die Gemeinde um eines der wichtigsten öffentlichen Bauvorhaben.

Es gibt ein Konkurrenzverfahren

Um den besten Lösungsansatz zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erhalten, soll zu Beginn des Vorhabens ein anerkanntes Konkurrenzverfahren durchgeführt werden. Bei den Konkurrenzverfahren gibt es lösungsorientierte Verfahren, den Wettbewerb und den Studienauftrag sowie leistungsorientierte Verfahren wie die Leistungsofferte.

Der Gemeinderat empfiehlt das Verfahren mit dem Studienauftrag, um den besten Lösungsansatz für ein Oberstufenzentrum zu erhalten. Der Studienauftrag wird öffentlich ausgeschrieben. Im selektiven Verfahren werden sieben Planerteams ausgewählt, um einen Lösungsvorschlag mit Grobkostenschätzung (+/- 20 %) auszuarbeiten.

Aus den sieben Projektentwürfen wird die Beurteilungsjury mit den vier bis fünf vielversprechendsten Projekten weiterarbeiten. Die übrigen Teams scheiden aus dem Verfahren des Studienauftrags aus. Nach der Weiterbearbeitung der Projektentwürfe wählt die Beurteilungsjury am Schluss den Siegerentwurf aus.

Stellenaufstockung Bau und Planung

Im Zusammenhang mit dem Studienauftrag braucht es mehr Kräfte für die Bearbeitung. Deshalb sind in den Jahren 2024 und 2025 kurzfristig 100 Stellenprozente für die Abteilung Bau und Planung sowie 40 Stellenprozente für die Abteilung Bildung zulasten der Rechnung 2024 zu bewilligen. Das Gesamtvolumen für Sanierungsarbeiten und Neubauten im Bildungsbereich steigt in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf zirka 200 Mio. Franken.

Um diese herausfordernden Aufgaben erfüllen zu können und diese professionell sowie qualitativ angemessen zu begleiten, brauchen die Abteilung Bau und Planung sowie die Abteilung Bildung dringend zusätzliche Personalressourcen für den Bereich Liegenschaften.(zVg)

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