Entwicklungsschub für den Bahnhof
Die Gemeinde möchte die Bau- und Nutzungsordnung ändern, damit das neue Bahnhofgebiet entstehen kann. Auch auf der Klosterhalbinsel soll es Veränderungen geben.

«Das Bahnhofareal ist das wichtigste Entwicklungsgebiet der Gemeinde. Es soll keine Brache bleiben», betont Gemeindeammann Roland Kuster an einer Pressekonferenz der Gemeinde vom vergangenen Montag. Das Gebiet zwischen Bahn, Seminarstrasse und Güterstrasse ist durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Seit 2010 wird an der Entwicklung des Gebietes gearbeitet. Das dabei entstandene Richtkonzept wurde von den Grundeigentümern im April 2015 gemeinsam verabschiedet.
Auf dem Areal stehen heute vor allem Industrie- und Lagerbauten sowie Anlagen der SBB. Künftig sollen dort Gewerbe und Wohnungen Platz finden. Mit einer Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) will die Gemeinde die Voraussetzung für das neue Bahnhofgebiet schaffen. «Dies ist ein Zukunftsprojekt, das zur Attraktivitätssteigerung von Wettingen beiträgt», sagt Kuster und ergänzt: «Alles machen wir zusammen mit den Eigentümern und künftigen Investoren.»
Unter den bestehenden Bauten bleiben der Bahnhof, die Drehscheibe, die Lokremise und der Güterschuppen erhalten. In Letzterem befindet sich der «Migrolino». Entlang der Bahngleise sollen Bauten realisiert werden, die die dahinter liegenden Wohnungen vom Verkehrslärm schützen. Die Gemeinde rechnet mit rund 1000 neuen Einwohnern. Da ein Teil davon Familien sein werden, ist auf dem Areal ausserdem ein Kindergarten geplant.
An der Jura- und der Tägerhardstrasse soll es Platz für das Gewerbe geben
Ein weiteres Gebiet, das in Wettingen besser genutzt werden soll, ist die Arbeitszone Jura- und Tägerhardstrasse. Auf dem Areal steht unter anderem das Einkaufszentrum Tägipark. In der Vorlage für den Einwohnerrat geht es um eine noch freie Parzelle. Einheimische Gewerbetreibende planen dort Gewerbehallen mit Büros und Wohnungen. Das Projekt ist als Arealüberbauung konzipiert, was eine höhere Ausnutzung des Grundstückes erlaubt. Durch eine Änderung der kantonalen Verordnung ist es jedoch nicht mehr möglich, auf dem Grundstück eine solche Arealüberbauung zu genehmigen. Diese Ungleichbehandlung gegenüber früheren Bauten innerhalb der Arbeitszone ist nach Ansicht des Gemeinderates stossend: Deshalb soll der Einwohnerrat auch für dieses Grundstück die Nutzungsplanung anpassen.
Wenn ein Grundstück baulich besser genutzt werden kann, wie dies mit obigen Projekten vorgesehen ist, steigt sein Wert. Es entsteht ein Planungsvorteil, woraus ein Mehrwert resultiert. Der Bund verpflichtet die Kantone, von den begünstigten Grundeigentümern auf diesem Mehrwert eine Abgabe von 20 Prozent zu verlangen. Gemäss dem kantonalen Spielraum will Wettingen 30 Prozent verlangen. Auch dafür soll in der Nutzungsplanung die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Das «Hönggerhaus» soll wieder auferstehen
Neben dem Bahnhofareal und der Tägerhardstrasse stand die Klosterhalbinsel auf der Traktandenliste der Medienkonferenz: Die Kantonsschule, Einwohner, Gewerbebetriebe, das Elektrizitätswerk Zürich und bald auch das Museum Aargau teilen sich die Klosterhalbinsel. Um einerseits die bedeutenden historischen Bauten zu schützen und anderseits die Entwicklung der Kantonsschule zu ermöglichen, soll die Nutzungsplanung für die Klosterhalbinsel angepasst werden. Für Gemeindeammann Kuster ist dies ein wichtiger Schritt, denn: «Das Kloster ist unser Aushängeschild.» Dabei hat auch die Limmat eine wichtige Bedeutung: Das wird mit der auf 15 Meter verbreiterten Gewässerschutzzone unterstrichen.
Weil die Kantonsschule weiter wächst und das Museum Aargau ebenfalls Räume beansprucht, soll das «Hönggerhaus» wiederauferstehen. Einst abgebrochen, begrenzte es den Kreuzgang auf der Seite des Klostergässchens. Mit der beantragten Änderung der Nutzungsänderung sollen auch der Brunnen beim alten Löwen, der Brunnen vor dem Sternen und das Wegkreuz beim Sternen unter kommunalen Schutz gestellt werden.
27 Jahre sind genug für das Wettinger Pionierfahrzeug
Die Feuerwehr Wettingen benötigt ein neues Pionierfahrzeug. Mit ihm soll dasjenige aus dem Jahr 1993 ersetzt werden. «Dank der sehr guten Wartung durch die Materialwarte ist es bereits im 27. Dienstjahr», sagt Gemeindeammann Kuster. Üblich ist eine Lebensdauer von 20 Jahren. Für das neue Fahrzeug beantragt der Gemeinderat einen Kredit von 500000 Franken. Nach Abzug der kantonalen Subvention wird es die Gemeinde noch 359000 Franken kosten. Der Kredit ist bereits Bestandteil des Budgets 2020. «Aus Transparenzgründen unterbreiten wir dem Einwohnerrat eine separate Vorlage», sagt Kuster.
Der Einwohnerrat Wettingen wird an seiner Sitzung vom 3. September über diese Vorhaben abstimmen. Traktandiert sind ausserdem die Verordnung über die Versicherung und das Ruhegehalts des Gemeindeammanns sowie diverse Motionen, ein Postulat und eine Interpellation.