Wie reagieren bei Wohnungsschaden

Wenn Mieter und Vermieter sich bei Wohnungsschäden nicht einig werden, weiss der Mieterverband, was zu tun ist.

Neuenhof: Mit der neuen BNO wird sich das Dorfbild wohl bald ändern.
Neuenhof: Mit der neuen BNO wird sich das Dorfbild wohl bald ändern.

Vor mehr als einem Monat hatte Daniel Bühlmann aus Neuenhof einen Wasserschaden in seiner Wohnung an der Hardstrasse 78. «Obwohl sich meine Versicherung am Schaden beteiligen würde, wurde bis jetzt nichts gemacht», schreibt der Mieter in einer E-Mail.

Die Verwaltung kümmere sich nicht darum. Doch damit nicht genug: «Wir haben seit einigen Tagen wieder kein richtig warmes Wasser.» Auch der Lift in der Liegenschaft sei immer wieder defekt.

«Es handelt sich bei dem Wasserschaden um einen Versicherungsfall», heisst es vonseiten der Verwaltung. Der Mieter habe den Schaden selbst verursacht. «Sobald eine Kostengutsprache der Versicherung vorliegt, wird der Schaden behoben», so die Verwaltung. Mieter und Vermieter werden sich nicht einig: Die Fronten haben sich verhärtet.

Wichtig: Schäden fotografieren

Was sind die Rechte und Pflichten eines Mieters in solchen Situationen? «Das A und O in diesen Fällen ist das Protokollieren», erklärt Sarah Spielmann, Geschäftsleiterin des Mieterverbands Aargau. Alle Schäden müssen fotografiert und datiert werden.

«Danach sollte umgehend ein eingeschriebener Brief an die Verwaltung geschickt werden», so Spielmann weiter. Darin wird dem Vermieter eine Frist von beispielsweise zwei Wochen gesetzt, um zu reagieren und die Schäden zu beheben. Mit dem Brief sollte der Mieter nicht zu lange warten.

«Der Mieter muss darauf hinweisen, dass er vor die Schlichtungsbehörde geht, sollte bei Ablauf der Frist nichts passiert sein», sagt Spielmann. Gleichzeitig steht dem Mieter für die Dauer des Mangels eine Mietzinsreduktion zu.

Reagiert eine Vermietung nicht, kann der Mieter die amtliche Mietzinshinterlegung als Druckmittel einsetzen. «Die Miete wird in diesem Fall über die Schlichtungsbehörde auf ein Sperrkonto eingezahlt», erklärt Spielmann.

Somit erhält der Vermieter kein Geld mehr, der Mieter gerät aber nicht in Zahlungsverzug. Da ein formell korrektes Vorgehen wichtig ist, sollte sich ein betroffener Mieter vorgängig beim Mieterverband beraten lassen.

Innerhalb von dreissig Tagen muss der Mieter nun ein Schlichtungsverfahren einleiten: Dieses ist kostenlos. Die Idee dahinter ist es, eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter zu erzielen.

Liegt wie in Neuenhof ein Wasserschaden vor, muss der Vermieter den Schaden beheben. «Wer die Kosten dafür übernimmt, wird im Einzelfall geklärt», sagt Spielmann.

Neue BNO soll Anreiz für Vermieter schaffen

 

Konflikte zwischen Mietern und Vermietern sind keine Seltenheit, das weiss auch Gemeindeammann Susanne Voser. «Solange keine Sicherheitsmängel in einem Gebäude bestehen, kann die Gemeinde aber nicht eingreifen», erklärt Voser.

Doch mit der neuen Bau- und Nutzungsordnung könnte sich die Wohnlandschaft in Neuenhof sowieso bald ändern. «Die neue BNO soll einen Anreiz schaffen, dass Vermieter vermehrt in ihre Liegenschaften investieren», sagt Voser.

Die neue BNO befindet sich zurzeit bei der Regierung und der Gemeinderat wartet auf das OK. Voser: «Wir sind aber tagtäglich im Gespräch mit den Investoren.»

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