Was geschieht mit der Webermühle?

Die Altura RE AG hat vor einem Jahr diverse Parzellen in der Wohnzone Webermühle gekauft, wo auch die Villa Ermitage steht. Die Eigentümerin teilt mit, wie die Planung aussieht.

Die Villa Ermitage steht im Quartier der Webermühle. zVg

Über 15234 Quadratmeter sind es, über die das Unternehmen aus dem Kanton Nidwalden verfügt. Die Wohnzone Webermühle untersteht der Gestaltungspflicht, das heisst, dass die konkrete Planung, was und wie dort gebaut wird, separat bestimmt wird und später durch den Gemeinderat genehmigt werden muss. Auf den Parzellen der Altura RE AG und den Parzellen weiterer Eigentümer, welche sich auf dem Perimeter befinden, sollen die Rahmenbedingungenfür die bauliche Erweiterung und die Nachverdichtung der bestehenden angrenzenden Grosssiedlung Webermühle erarbeitet werden. «Hierzu ist es uns unter anderem wichtig, einen gut durchdachten Brückenschlag zum Quartier Klosterrüti herstellen zu können», sagt Rudolf Peschel, Verwaltungsratspräsident der Altura RE AG. «Die uns bisher vorliegenden Gutachten und Expertisen zeigen uns deutlich auf, dass das Areal Webermühle-Ermitage dank der guten Erschlies­sung und der Lage im Grünen direkt an der Limmat für die Schaffung von attraktivem und modernem Wohnraum prädestiniert ist», so Peschel weiter.

Gemeinde ist in Planung involviert

Die Gemeinde Neuenhof ist bis zum Abschluss des kooperativen Planungsverfahrens in die Planarbeiten involviert und kann ihre Anliegen einbringen. Wenn die Gestaltungsplanarbeiten gestartet werden, ist die Gemeinde nicht mehr dabei, da sie ab da als Bewilligungsbehörde agiert.

Gemäss Medienmitteilung durch die Eigentümerin wird das Luzerner Planungsbüro plan:team S AG die Teams der Parteien Gemeinde und Eigentümerin begleiten – Workshops organisieren und moderieren. Der kooperative Planungsabschnitt mit der Gemeinde werde sich bis Anfang 2026 erstrecken. In diesem werden Möglichkeiten für Gebäudetypologie, Freiraum, Erschliessung, Etappierung sowie die baulichen Masse, die Anzahl Vollgeschosse, Gesamthöhe und Mindestgrünflächenziffer bestimmt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer, welche sich auf dem Planungsperimeter befinden, werden in den nächsten Wochen per Brief mittels Faktenblatt über das weitere Vorgehen informiert.(zVg)

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