Wachstum nur im Bestand möglich
Bevölkerung und Region haben sich zum Räumlichen Gesamt- konzept geäussert.

Zwei Monate lang konnte sich die Öffentlichkeit zum Räumlichen Gesamtkonzept (RGK) äussern. Nun ist die Frist abgelaufen. Welche Rückmeldungen haben Sie erhalten? Sasa Subak, Projektleiter der Metron Raumplanung AG: Wir erhielten 14 Rückmeldungen. Kanton, Stadt Baden, Würenlos, Oberrohrdorf und Baden Regio haben sich grundsätzlich positiv dazu geäussert. Von der Bevölkerung kamen auch kritische Rückmeldungen. Es wurde die Frage gestellt, ob es überhaupt noch mehr Einwohner braucht und ob das Gebiet Härdli wirklich überbaut werden soll. Nicht alle begrüssten unseren Vorschlag, die dortigen Freizeitanlagen wie Tennisplätze und Familiengärten an den Siedlungsrand zu verlegen.
Was passiert mit diesen Einwendungen? Wir werden sie studieren und möglicherweise die eine oder andere Änderung vornehmen müssen. Als Planer vermute ich, dass sich an der Stossrichtung nicht viel verändern wird.
Wie sieht diese grundsätzliche Stossrichtung aus? Wachstum ist in Neuenhof nicht gegen aussen, sondern nur im Bestand möglich. Wenn man bestehende Bauten umbauen und weiterentwickeln will, um qualitativen Wohnraum zu gewinnen, müssen für die Grundeigentümer Anreize geschaffen und Bauvorschriften überprüft werden.
In welchem Zusammenhang steht denn dieses «Räumliche Gesamtkonzept» dazu? Bevor wir die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) angehen können, brauchen wir das Räumliche Gesamtkonzept (RGK), um planerische Leitplanken zu setzen. Mit dem RGK zeichnet sich nun ein Bild davon ab, in welche Richtung sich die Gemeinde Neuenhof bis ins Jahr 2030 räumlich entwickeln soll. Andererseits gibt das RGK an, mit welchen Strategien die gewünschte Entwicklung erreicht werden kann.
Wie geht es bezüglich Umsetzung nun weiter? Nun haben wir die Grundlage für die eigentliche Nutzungsplanungsrevision. Im Frühjahr beginnen wir mit der Revision der BNO.
Was war der Anlass, die Planung überhaupt zu überdenken? Die gescheiterte Fusion mit der Stadt Baden war der Anlass, die Aufgaben und Strukturen grundlegend zu überprüfen. Die Revision der rechtskräftigen Ortsplanung (Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonenplan, Kulturlandplan) nimmt in dieser «Vorwärtsstrategie» einen zentralen Platz ein: Mit der Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen soll eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung ausgelöst werden.