Verselbstständigung der Werke: Noch sind nicht alle Fragen geklärt

Der Gemeinderat informierte die Bevölkerung über die Zukunft der Werke in Neuenhof.

Am 25. November wird die Gemeindeversammlung Neuenhof über die neue Rechtsform der Elektrizitäts- und Wasserwerke Neuenhof entscheiden (die Limmatwelle berichtete). «Wir informieren Sie nach über einem Jahr intensivster Arbeit», begrüsste Vizeammann Petra Kuster rund 80 Personen am Informationsanlass vom vergangenen Montag. Vertreter des Gemeinderats informierten über die künftige selbstständige Anstalt «elektrizität wasser neuenhof», kurz «ewn». Die neue Rechtsform bedeutet eine Verselbstständigung dieser Werke.

Ein siebenköpfiger Projektausschuss unter Leitung von Petra Kuster und Gemeinderat Marco Hürsch hat die Grundlagen dafür erarbeitet. Eine ebenfalls siebenköpfige Begleitgruppe hat ihn unterstützt.

Der Gemeinderat beaufsichtigt die neue Anstalt. Er genehmigt künftig auch Budget und Rechnung. Im Laufe der Arbeit am Projekt zeigte sich, dass eine solche selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt besser auf Neuenhof zugeschnitten ist als etwa eine Auslagerung an eine Aktiengesellschaft, wie dies Wettingen gemacht hat. «Die Anstalt ist nicht verkäuflich», betonte Kuster.

2017 lagen die Schulden der Gemeinde bei 5000 Franken pro Einwohner. «Deshalb beschloss der Gemeinderat einen Abbau der Schulden», sagte Finanzverwalter Hanspeter Frischknecht. Weil die Amortisationsrate zu gering war, suchte der Rat neue Varianten, um die Verschuldung zu reduzieren. Er setzte als Ziel, die Schulden pro Einwohner bis Ende der Finanzplanperiode 2028 zu halbieren. Die Verselbstständigung der Werke ist dabei ein wichtiger Schritt.

Ausführlich erläuterte Frischknecht die Rahmenbedingungen. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nicht immer einfach nachvollziehbar, wie die Fragen aus dem Publikum zeigten. Unselbstständige Anstalten dürfen keinen Gewinn an die Gemeinde ausrichten. Das ist bei selbstständigen Anstalten möglich. «So können wir dank den Überschüssen aus den Werken die Schulden bedienen», sagte Frischknecht.

Die Anstalt wird per 1. Januar 2020 gegründet. Die Eröffnungsbilanz kann aber erst im Frühjahr erstellt werden, wenn der Rechnungsabschluss 2019 vorliegt.

Bisher mussten die Werke ihre Anlagen selber finanzieren. Ein Versammlungsteilnehmer befürchtet, dass dies nicht mehr möglich ist, wenn die Gemeinde Gewinn abschöpft. Er erwartet Gebührenerhöhungen. Frischknecht wies auf die Vorgaben der Elektrizitätskommission des Bundes für die Berechnung der Tarife hin. Solange nur der kalkulatorische Teil für den Investor entnommen werde, passiere nichts, erklärte Frischknecht. Er warnte die Finanzverantwortlichen davor, mehr Geld aus der Anstalt hinauszunehmen, um die Gemeindeschulden zu reduzieren: «Die Einwohnergemeinde ist Hüter der Finanzen.»

Ein Teilnehmer wollte wissen, ob die Gemeinde beabsichtige, das Limmatkraftwerk der Elektrizitätswerke Zürich (EWZ) zu kaufen. Der Gemeinde liege kein Angebot vor, antwortete Gemeinderat Marco Hürsch.

Gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 25. November könnte das Referendum ergriffen werden. Trotzdem wird die Gemeinde die Gründung der «ewn» weiter vorbereiten. «Wir haben einen ehrgeizigen Fahrplan», sagte Kuster. Je nach Ausgang der Unterschriftensammlung müsste der Gründungstag der «ewn» allerdings um ein Jahr verschoben werden.

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