Neuenhof blitzt ab

Der Gemeinderat Neuenhof unterstützt die Gesamtverkehrsplanung nur bedingt. Die Limmattalbahn sollte, wenn überhaupt, nur via Bahnhof Wettingen führen.

Limmattalbahn: Wie sieht ihre weitere Route aus? Severin Bigler/CH Media

Die Gesamtverkehrsplanung Baden und Umgebung (GVK) ist in zwei Etappen aufgeteilt. Für die erste bis 2040 hat die Behördendelegation bei allen neun Gemeinden um einen Gemeinderatsbeschluss für die vorgeschlagenen Massnahmen ersucht. Der Gemeinderat Neuenhof erklärt in seiner Mitteilung, dass er die Sicherung eines Korridors für eine spätere ÖV-Linienführung via Bahnhof Wettingen nach Baden grundsätzlich unterstütze. «Ein Ja zur Trassee-Sicherung bedeutet damit also nicht ein Ja zur Limmattalbahn.» Die bisher bekannte Linienführungsvariante via Limmatstrasse und Tägerhard werde abgelehnt. Schlicht weil sie für die Gemeinde Neuenhof keine Entlastungen und keinen Mehrwert bringt.

«Zentrumsentlastung lang» abgelehnt

Die «Zentrumsentlastung lang» lehnt der Gemeinderat ab. «Da im Bereich Tunnelportal Ost bis Autobahnanschluss A1 mit einer Verkehrszunahme von 50 Prozent zu rechnen ist, würde dies die betroffenen Quartiere von Baden und Neuenhof massiv belasten und zu mehr Lärm und Verkehrsbehinderungen führen», schreibt der Gemeinderat.

Der Gemeinderat begrüsst die vorgesehenen Massnahmen für den Veloverkehr am Brückenkopf Ost, ebenso wenn der Veloverkehr eine Ebene tiefer gelegt würde. Eine Tunnellösung für den motorisierten Individualverkehr (MIV), allenfalls ergänzt mit einer Sperrung der Hochbrücke für den MIV, lehnt er ab wegen einer enormen Verkehrsumlagerung zulasten von Wettingen und Neuenhof und deren Autobahnanschluss A1.

Behördendelegation sagt Nein

Aus der Mitteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt geht hervor, dass die Behördendelegation alle drei Anträge Neuenhofs geprüft und in ihrer Abstimmung vom 1. April abgelehnt hat. Beim Brückenkopf Ost ist das Argument, dass die Ausgestaltung der mittel- und langfristigen Massnahmen am Brückenkopf Ost nochmals vertieft untersucht werden müsse.

Neuenhof äusserte sich auch zum geplanten Limmatsteg zwischen Neuenhof und Würenlos. Dieser ist nicht Teil der GVK-Massnahmen. Die Gemeinde sieht das Bauwerk als zu wenig nutzbringend an und verweist auf die hohen Betriebs- und Unterhaltskosten. Aus diesem Grund wollte die Gemeinde den bestehenden Eintrag im Richtplan löschen. Auch darüber hat die Behördendelegation entschieden und den Antrag mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt.

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