Kritik am neuen Gesetz

In 45 Minuten wurden an der Gemeindeversammlung die Traktanden 1 bis 7 von den Stimmbürgern gutgeheissen. Erst beim zweitletzten Traktandum Einbürgerungen kam es an der Gemeindeversammlung zu kurzen Wortmeldungen seitens CVP und SVP.

115 Stimmbürger nahmen am Montagabend an der Gemeindeversammlung teil. bär
115 Stimmbürger nahmen am Montagabend an der Gemeindeversammlung teil. bär

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) bekommt das Stimmvolk nur noch wenige Informationen zu den einzubürgernden Personen. Weil Einbürgerungen de facto ein Verwaltungsakt sind und Anträge sowieso vom Gemeinderat respektive der Einbürgerungskommission geprüft werden, stimmen zurzeit einige Gemeinden über eine Änderung der Gemeindeordnung ab. Der Gemeinderat soll so die Kompetenz erhalten, die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer ohne Abstimmung an der Gemeindeversammlung auszusprechen. Dies kann sowieso erst erfolgen, wenn wie heute das Einbürgerungsverfahren der Einbürgerungskommission erfolgreich abgeschlossen ist. In Neuenhof verzichtet man aber auf diese Änderung der Gemeindeverordnung. «In Anbetracht einer allfälligen Fusion ziehen wir diese Änderung aus Zeit- und Kostengründen im Moment nicht in Betracht», begründet Gemeindepräsidentin Susanne Voser.

Dazu äusserte sich an der Gemeindeversammlung niemand. Jedoch zum neuen Gesetz und dem Informationsabbau: «Wir können ja schon seit ein paar Jahren nur noch Ja und Amen zu den Einbürgerungen sagen. Sagen wir Nein, kommt der Einbürgerungswillige mit ein paar Anwälten und wir müssen an einer nächsten Gemeindeversammlung das Nein in ein Ja umwandeln», sagt Franz Mazenauer, SVP. Man störe sich auch daran, dass wegen der Gesetzesänderung nicht mehr über den Beruf des Einbürgerungswilligen, seine Familienverhältnisse etc. informiert werden darf. Auch Ueli Rothenfluh von der CVP äusserte sich negativ zum Abstimmungsprozedere bei den Einbürgerungen: «Wenn wir alle durchwinken müssen, können wir auf eine Abstimmung verzichten. Zudem wissen wir von Kommissionsmitgliedern, dass der neue Eignungstest sehr fragwürdig ist.» Dem widersprach auch Voser nicht. Sie kritisierte ebenfalls, dass man beim ersten Vorprüfungstest weiterkomme, egal, wie viele Fragen man richtig oder falsch beantwortet habe. «Es gibt kein ‹bestanden› oder ‹nicht bestanden›. Der Test dient nur als Erstbeurteilung, bevor das Gesuch nachher öffentlich publiziert werden muss.» Dies, obwohl jede Gemeinde verpflichtet sei, einen Arbeitsplatz mit einem Computer zur Verfügung zu stellen, wo Einbürgerungswillige den Test unter Aufsicht von Gemeindepersonal machen können. «Wegen dieser Mehraufwendungen haben wir beschlossen, den Kostenvorschuss von 500 auf 1125 Franken anzuheben.»

Die Votanten betonten, dass diese Kritik nicht den anwesenden Einbürgerungswilligen gelte, sondern gegen das neue Gesetz gerichtet sei. Die neunEinbürgerungsgesuche wurden denn auch alle grossmehrheitlich mit einzelnen oder gar keinen Gegenstimmen gutgeheissen. Voser gab ihnen den Wunsch mit auf den Weg: «Ich hoffe, dass Sie sich mit ganzem Herzen für die neue Heimat einsetzen, zum Wohl von Ihnen und Ihrer Umgebung.»

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