Fünf Dorfoasen für Neuenhof

Die Sanierung der Dorfstrasse in Neuenhof ist dringend nötig. Ein Antrag wird an der Einwohnergemeindeversammlung vorgelegt.

Schlaglöcher, kaputte Leitungen, holprige Bepflasterung: Die Neuenhofer Dorfstrasse sah schon bessere Zeiten und soll erneuert werden. Die letzte Sanierung fand von 1984 bis 1985 statt. Das ist 38 Jahre her. Beim Tiefbau spricht man bei der Lebensdauer einer Strasse von rund 40 Jahren. Die Sanierung kommt also nicht verspätet. Trotzdem wird sie immer dringender. Ein Blick in die Nachbargemeinde Wettingen zeigt: Je länger man mit dem Substanzerhalt wartet, desto teurer wird es. Der Neuenhofer Gemeinderat stellt daher einen Antrag für einen Bruttokredit von 1,735 Mio. Franken.

Zweiter Anlauf soll gelingen

2019 wurde an der Gemeindeversammlung ein Kreditantrag zur Sanierung zurückgewiesen. Bemängelt wurde damals das Fehlen einer ganzheitlichen gestalterischen Betrachtung. «Keine halbe Sachen», schienen sich die Neuenhoferinnen und Neuenhofer einig zu sein. Ein Zeichen an die Gemeinde. Sie liess also ein Gestaltungskonzept erstellen. Im Zentrum stehen fünf Dorfoasen um die für die Dorfstrasse charakteristischen Brunnen. Orte der Begegnung sollen sie werden. Mit Bepflanzung, Bänken und Abfalleimern. Ebenfalls soll es um die Brunnen herum eine Bepflasterung geben. Dies mit der neuesten Technologie. Die schöne Optik soll bleiben. Jedoch werden die neuen Pflastersteinböden auch älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigung keine Sorgen mehr bereiten. Heute ist das möglich. Ein Wiedererkennungseffekt soll entstehen von der Zürcher- bis zur Talstrasse.

Kein Landerwerb notwendig

Die Sanierung der Dorfstrasse findet sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund statt. Zu Landerwerben der Gemeinde wird es trotzdem nicht kommen. Bauarbeiten, die auf privatem Grund geschehen, sind nur als temporäre Einschränkungen zu verzeichnen. Verursachte Kosten entstehen keine für die Eigentümerinnen, sondern fallen zu Lasten des Projekts. Aufgrund des schlussendlich meist parzellenscharfen Strassenbereichs ist kein Landerwerb und keine Errichtung von Dienstbarkeiten notwendig. Zu Verhandlungen wird es aber trotzdem kommen, denn im Bereich der Brunnen sind auch Privateigentümer involviert. Die Grösse der Plätze wird daher variieren.

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