«Mir ging es nie ums Geld»

Nachdem an der Gemeindeversammlung darüber informiert wurde, dass Susanne Voser nach ihrem Rücktritt als Gemeindeammann Geld erhielt, wurde Kritik laut. Im Interview äussert sich Voser dazu.

Susanne Voser äussert sich zu den Vorwürfen. (Bild: Alex Spichale/Archiv)
Susanne Voser äussert sich zu den Vorwürfen. (Bild: Alex Spichale/Archiv)

Im Rahmen der Rechnungspräsentation wurde die Bevölkerung vergangene Woche darüber informiert, dass im vergangenen Jahr 166000 Franken an die Ende November 2019 als Gemeindeammann zurückgetretene Susanne Voser (Die Mitte) bezahlt wurden. Gemeindeammann Martin Uebelhart (Die Mitte) begründete die Zahlung damit, dass juristische Abklärungen ergeben haben, dass ein Im-Amt-Bleiben nicht mehr zumutbar gewesen ist und ihr die Summe gemäss Personalreglement zusteht. Mehrere Einwohner meldeten sich daraufhin an der Gemeindeversammlung zu Wort und taten ihren Unmut darüber kund. In einem Leserbrief schrieb jemand, die Zahlung grenze an Frechheit.

Können Sie diesen Unmut nachvollziehen? Susanne Voser: Ich verstehe den Unmut ganz gut. Ich weiss, wie viele Leute aus der Bevölkerung für diese Summe hart arbeiten gehen müssen. Ich habe nicht erwartet, dass der Gemeinderat meine Klage akzeptiert und den Betrag zahlt, ich habe einen Gerichtsfall erwartet.

Warum haben Sie das Geld dann überhaupt eingefordert? Mir ging es nie ums Geld, sondern darum, dass der Gemeinderat seine Schuld anerkennt und öffentlich wird, welche unzumutbaren Zustände zwischen August 2018 und November 2019 im Gemeinderat und mir gegenüber als Gemeindeammann herrschten und mich dazu geführt haben, zurückzutreten. Dieser Entscheid zu fällen, war sehr schwer. Trotz meines Rücktrittes kam es zu weiteren Vorkommnissen, die mich veranlasst haben, einen Juristen aufzusuchen. Die Vorfälle waren so gravierend, dass der Anwalt eine Klage gegen den Gemeinderat Neuenhof als notwendigen Schritt sah. Bei dieser Klage ging es mir darum, meine Ehre wiederherzustellen. Um die Unzumutbarkeit zu beziffern, muss in einer Klage ein Betrag eingesetzt werden. Im Personalreglement ist festgehalten, was jemandem zusteht, wenn ein Verbleiben im Amt aus zwingenden Gründen nicht mehr zumutbar ist. Diesen Betrag hat der Anwalt als Forderungssumme gestellt. Doch jetzt wurde ich an der Gemeindeversammlung so dargestellt, als hätte ich einfach das Reglement genommen und geschaut, welchen Betrag ich fordern kann. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Wieso glauben Sie, dass die Öffentlichkeit davon erfahren hätte, wenn es zu einem Gerichtsverfahren gekommen wäre? Ich meinte, über ein Gerichtsverfahren würde die Neuenhofer Bevölkerung informiert werden, was Unzumutbares in ihrer Exekutive vorgefallen war.

Der Gemeinderat akzeptierte jedoch Ihre Forderung mit der Begründung, dass die Amtweiterführung unzumutbar war – reicht Ihnen das nicht? Die Zahlung werte ich als Bestätigung dafür, dass er meine Klage akzeptiert, sonst hätten sie ja nicht bezahlt. Doch ich hätte mir gewünscht, dass der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung transparenter informiert hätte: Es handelte sich nämlich nicht um einen Antrag auf Abfindung, sondern es war eine Klage auf Unzumutbarkeit. Für mich ist es keine Abfindung, sondern ein Zeichen für die Wiedergutmachung. Dafür, dass ich auf Grund dieser Unzumutbarkeiten meinen Lieblingsjob als Gemeindeammann trotz vieler Versuche nach einer Lösung aufgeben musste.

Die Empörung wäre vielleicht anders ausgefallen, wenn Sie auf das Ihnen zustehende Geld verzichtet hätten … Mir ging es in erster Linie darum, dass mein Ruf, meine Ehre eine Wiedergutmachung erfahren und der Gemeinderat öffentlich zu dem mir zugefügten Schaden steht. Meine ersten Gedanken waren, das Geld zu spenden, doch dies führte mich nicht aus der Zwickmühle, weil ich trotzdem nicht sagen kann, was vorgefallen ist. Das Geld zu spenden, würde die Sache einfach sympathischer machen. Verzichten? Ich hätte gern auf die Unzumutbarkeit verzichtet.

Auf Anfrage sagt Gemeindeammann Martin Uebelhart (Die Mitte), dass von Susanne Voser ein Antrag um Auszahlung einer Abfindung gemäss § 23 des Personalreglements einging. Der Gemeinderat habe diesen Antrag rechtlich geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass Susanne Voser eine Abfindung gemäss § 23 zusteht. Uebelhart wies ausdrücklich darauf hin, dass der gefasste Beschluss des Gemeinderates keinerlei Schuldeingeständnis eines Fehlverhaltens von Mitgliedern des Gemeinderates darstelle. Weiter verwies er auf die aussergerichtliche Einigung, die mit Ausnahme der gesetzlichen Offenlegungspflicht eine Stillschweigepflicht enthält.

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