Eine Kulturfachstelle für Neuenhof

An der dreistündigen Gemeindeversammlung wurden sämtliche Anträge gutgeheissen – trotz teilweise kontrovers geführter Diskussionen.

Rund 100 Stimmberechtigte nahmen am Montagabend in der Dreifachturnhalle an der Versammlung teil. (Bild: Melanie Bär)
Rund 100 Stimmberechtigte nahmen am Montagabend in der Dreifachturnhalle an der Versammlung teil. (Bild: Melanie Bär)

Gemeinderat Marco Hürsch (Die Mitte) sprach nach Versammlungsende von einem «Quantensprung» und meint damit die künftige Kulturarbeit in Neuenhof. Mit dem Ja zum Kreditantrag wird ab nächstem Jahr nämlich erstmals in der Geschichte von Neuenhof eine Fachstelle Kultur geschaffen. Nachdem im Jahr 2015 die Kulturkommission nach den Rücktritten von langjährigen Mitgliedern nicht mehr besetzt werden konnte, wurde sie aufgelöst. Trotzdem blieb der Gemeinderat nicht untätig. Er tauschte sich mit der Bevölkerung aus, führte Workshops durch und setzte sich mit einer 11-köpfigen Arbeitsgruppe mit dem Thema auseinander. Entstanden ist ein Kulturkonzept. Dank der Kreditsprechung am Montagabend kann dieses nun umgesetzt werden. «Wir möchten, dass die Mittel, die wir einsetzen, in Neuenhof bleiben», nannte Hürsch die Stossrichtung. Es sollen also nicht nationale oder internationale Künstler eine Plattform erhalten, sondern einheimische.

Die Auflösung der Kulturkommission wundere ihn nicht, sagte Urs Abt von der SVP: «Das Interesse der Neuenhofer Bevölkerung war sehr mässig respektive frustrierend.» Er wies darauf hin, dass Neuenhof eine andere Bevölkerungsstruktur als etwa Baden oder Wettingen habe. Für Giorgio Bugliani sind die gemachten Erfahrungen kein Grund, um künftig in Neuenhof auf Kultur zu verzichten. «Glaubt ihr wirklich, dass gute, attraktive Steuerzahler kein Interesse an Kultur und kulturellem Leben haben?» Christine Keller schlug vor, den jährlichen Betrag von 100000 Franken vorerst nur für ein Jahr zu sprechen anstatt wie vorgeschlagen für vier Jahre. Hürsch dementierte: «Wir wollen es nicht als rasche Übung anschauen. Vier Jahre sind eine gute Frist, um danach zu analysieren.» Mit grosser Mehrheit bei 22 Gegenstimmen wurde der Kredit schliesslich gesprochen.

Paragraf 23 im Personalreglement

Unter dem Traktandum Jahresrechnung gab insbesondere das Geld der Abfindung zu reden, die an die ehemalige Frau Gemeindeammann Susanne Voser (Die Mitte) bezahlt wurde. Franz Mazenauer von der SVP verlangte vom Gemeinderat Auskunft über den effektiven Betrag und die Berechnung. Gemeindeammann Martin Uebelhart (Die Mitte) verwies auf den Paragrafen 23 im Personalreglement. Darin ist festgehalten, dass wenn die Ausführung des Amts «aus zwingenden Gründen nicht mehr zumutbar ist», eine Entschädigung geltend gemacht werden kann. Diese Forderung habe Voser gestellt. Während der ersten Amtsperiode beträgt die Leistung 50 Prozent des Jahresgehalts, in der zweiten 85 Prozent und in der dritten 110 Prozent. Somit zählen nicht die Dienstjahre, sondern in der wievielten Amtsperiode eine Person ist, weshalb Voser 110 Prozent des Jahresgehalts zustanden, was rund 166000 Franken entspricht. Damit das in Zukunft nicht mehr so gehandhabt wird, stellte Mazenauer den Antrag, dass künftig nicht mehr die Amtsperiode, sondern die Dienstjahre zählen sollen. Das soll im Personalreglement entsprechend geändert werden.

«Wir haben uns rechtlich beraten lassen», sagte Uebelhart, «Die Beratung hat ergeben, dass ein Im-Amt-Bleiben nicht mehr zumutbar gewesen ist und ihr die Abfindung zusteht.» Bekannt ist, dass es Reibereien innerhalb des Gemeinderates gegeben hat. Ausser Martin Uebelhart und Daniel Burger (parteilos) waren zu dieser Zeit alle amtierenden Gemeinderäte bereits im Amt. Niemand wollte am Montagabend mehr zu diesen «unzumutbaren» Zuständen oder allfälligen Schuldfragen wissen. Hingegen stellte Bruno Fessler dem Gemeinderat die Frage, wieso er erst jetzt über die Zahlung informierte und nicht schon, als diese erfolgte. «Der richtige Zeitpunkt ist die Gemeindeversammlung mit dem Rechnungsabschluss 2020, das haben wir gemacht.»

Paul Marquart schloss sich seinen Vorrednern an und sagte: «Frau Voser ist freiwillig zurückgetreten. Das Traktandum kann deshalb nur mit Nein erwidert werden.» Die grosse Mehrheit tat dies jedoch nicht, lediglich 17 Personen genehmigten die Jahresrechnung 2020 daraufhin nicht. Diese wies einen Ertragsüberschuss von einer knappen Million Franken aus. Dieser wurde insbesondere dank Mehreinnahmen bei den Steuererträgen erreicht – vor allem bei den Aktiensteuern.

Pensum des Gemeindeammanns

 

Zu reden gab auch Traktandum 5, die Entschädigung der Mitglieder für die Amtsperiode 2022–2025. Nicht etwa das Jahresgehalt von 188870 Franken für den Gemeindeammann, 28280 Franken fürs Vizeamt oder 24240 pro Gemeinderat sorgte für Diskussionsstoff, sondern das Pensum. Das Salär des Ammanns wurde in den vergangenen Amtsperioden auf Basis des 100-Prozent-Pensums festgelegt. Der Gemeinderat war jedoch befugt, eine Reduktion bis maximal 80 Prozent zu vollziehen. Auch wenn in den letzten Jahren das Pensum bei 80 Prozent lag, will der Gemeinderat die Möglichkeit haben, bei höherer Arbeitsauslastung auf 100 Prozent erhöhen zu können, ohne den Entscheid der Gemeindeversammlung abzuwarten. Mehrere Personen wollten das Pensum fix auf 80 Prozent festlegen. Uebelhart wies darauf hin, dass dies formell nicht möglich ist, weil es bei diesem Antrag eben nur um die Entschädigung, nicht aber um das Pensum geht. Er nahm jedoch den Antrag von Bruno Fessler entgegen, dass an der nächsten Gemeindeversammlung darüber beraten wird.

 

Sanierung auf den Sportplätzen Stausee und A1

Mit grosser Mehrheit stimmte der Souverän am Montagabend dem Kredit für verschiedene Sanierungsmassnahmen bei den Sportplätzen Stausee und Sportplatz A1 im Gesamtbetrag von 605700 Franken zu. Beim Sportplatz Stausee werden Beleuchtungen und Veloabstellplätze ersetzt. Die Sportanlage A1 erhält einen neuen Kunstrasen und eine neue WC-Anlage.

Markus Binder wollte vom Gemeinderat wissen, ob die Anlagen für alle frei zugänglich seien oder ob jemand eine Entschädigung für die Benützung zahlt. Zurzeit seien die Anlagen öffentlich zugänglich, so Hürsch: «Wenn wir sie einzäunen, können Kinder den Platz in der Freizeit nicht spontan nutzen.» Daraufhin regte Binder an, dass im Benützungsreglement erwähnt werden solle, dass Auswärtige für die Benützung der Anlage zahlen sollen. Hürsch nahm das Anliegen auf.

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