Verteidigung fordert Freispruch

Beim Tötungsdelikt von Killwangen steht der Beschuldigte vor Gericht. Er sagt, mit der Tat habe er nichts zu tun.

Der Angeklagte gibt lediglich ein Doppelleben zu, nicht aber den Mord. (Screenshot: Tele M1)
Der Angeklagte gibt lediglich ein Doppelleben zu, nicht aber den Mord. (Screenshot: Tele M1)

Im Mai 2019 wurde Sadik R. in Killwangen mitten in der Nacht vor seiner Wohnung nach einer verbalen Auseinandersetzung mit sieben Messerstichen schwer verletzt. Zuvor war dieser noch auf einem montenegrinischen Fest als Mitorganisator und Helfer. Trotz Verletzungen schaffte es Sadik R. noch via Tiefgarage in die Wohnung, wo ihn seine Frau in Empfang nahm, erste Hilfe leistete und die Ambulanz rief.

Doch das reichte nicht. Sadik R. erlag wenig später im Spital seinen Verletzungen. Er sei verblutet, weil der Täter ihm mit einem Stich die Arterie im Oberarm durchtrennte.

Nun steht seit Montagmorgen ein Dietiker vor dem Badener Bezirksgericht. Der Hauptanklagepunkt: Mord. Die Staatsanwaltschaft fordert 17 Jahre Freiheitsstrafe für den Täter. Der zweite Anklagepunkt: Pornografie. So soll der Angeklagte auf seinem Handy pornografisches Material gespeichert haben, das einen jungen Mann beim Geschlechtsverkehr mit einem Esel zeigt.

Die Anklage sagt, der Täter habe vorsätzlich auf Sadik R. eingestochen. Es sei ihm dabei «um die Elimination eines ihm lästig empfundenen Menschen» gegangen. Er habe «besonders verwerflich und aus skrupellosem Beweggrund» gehandelt, heisst es.

«Angespannte Situation» zwischen den Familien

Der Beschuldigte gehört zum erweiterten familiären Umfeld des Opfers, zwischen den Familien habe seit Jahren «eine angespannte Situation» geherrscht. 2018 und 2019 habe der Beschuldigte mit gefälschten Frauenprofilen auf Facebook Kontakt mit dem späteren Opfer aufgenommen. Dabei habe er Sadik R. sexuell angeschrieben und ihm Fotos geschickt.

Der Angeklagte sitzt seit dem 17. Oktober 2019 in Haft, zunächst in Untersuchungs-, dann in Sicherheitshaft. Zur Festnahme ist es gekommen, weil das Fahrzeug des Täters auf einer Videoaufnahme an der Shelltankstelle in Killwangen zu sehen sei und der Beschuldigte tatsächlich so ein Auto besitzt. Zudem sei sein Handy im Gebiet lokalisiert worden. Der Beschuldigte habe ausserdem Chatprotokolle gelöscht und versucht, SIM-Karten und etliche Handys zu entsorgen, nachdem ihn die Polizei zum Einvernahmetermin eingeladen hatte.

Der Angeklagte seinerseits beteuert seine Unschuld. Der Familienvater gibt lediglich zu, ein Doppelleben geführt zu haben: Er habe eine Vermittlerin gehabt, die ihm regelmässig Frauen besorgt habe. Eine dieser Frauen sei in der Tatnacht für ihn unterwegs gewesen, um Prosecco und Zigaretten zu kaufen, er selber sei die ganze Zeit in seinem Schrebergarten gewesen. Die Verteidigung fordert einen Freispruch. Die Indizien hätten keine Beweiskraft – weder das lokalisierte Handy noch das Auto würden reichen, um einen Mord nachzuweisen. Das Urteil stand bis Redaktionsschluss noch nicht fest und wurde am Mittwoch erwartet. (rsz)

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