Gemeinde will Villa Ermitage jetzt verkaufen - Abstimmung an Gemeindeversammlung

Zudem auch die Parzellen, auf der sie steht. Die Stimmberechtigten werden am 23. November über die Veräusserung abstimmen. Dabei müssen die Teilnehmenden Masken tragen.

Die Villa Ermitage steht auf einer von zwei gemeindeeigenen Parzellen in der Webermühle in Neuenhof.  Melanie Bär
Die Villa Ermitage steht auf einer von zwei gemeindeeigenen Parzellen in der Webermühle in Neuenhof. Melanie Bär

Erstmals in diesem Jahr findet in Neuenhof eine Gemeindeversammlung statt. Wenn auch mit Veränderungen: So findet die Wintergmeind nicht wie üblich in der Aula statt, sondern in der Dreifachturnhalle Zentrum. Entgegen der Information, die in den Abstimmungsunterlagen steht, herrscht währenddessen eine Maskenpflicht. «Die Turnhalle gehört zum Schulareal und dort muss man Masken tragen», sagt Gemeindeammann Martin Uebelhart (CVP).

Neuenhof stimmt über Traktanden von zwei Versammlungen an einer ab. Der Gemeindeammann rechnet damit, dass die Veranstaltung etwas länger dauert. «Wir werden die Traktanden genauso ausführlich behandeln wie sonst auch.»

Die Villa ist sanierungsbedürftig, das kostet viel Geld

Geplant sind deren sieben. Darunter der Verkauf von zwei gemeindeeigenen Parzellen in der Webermühle. Auf einer steht die Villa Ermitage. Die Gemeinde will diese Parzellen schon länger veräussern. Das steht auch in den aktuellen Legislaturzielen. Die Villa ist sanierungsbedürftig und das würde viel Geld kosten. Zudem hat die Gemeinde Schulden und möchte diese tilgen. Mit einem Verkauf der Parzellen würde ein Teil dazu beigetragen. Das bestätigt auch Uebelhart. Neben diesen zwei gemeindeeigenen Parzellen gehören sieben weitere zu diesem Areal. Sie sind in Privatbesitz. Auf dem gesamten Areal gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Würde also ein Investor die gemeindeeigenen Parzellen kaufen, um dort eine Überbauung zu realisieren, müsste er in einem Gestaltungsplan zeigen, was er sich für die anderen sieben Parzellen vorstellen könnte.

Ein erschwerender Faktor kommt zu diesem Vorhaben hinzu: Die Villa steht unter Substanzschutz. Abreissen kann man sie also nicht. Das steht in der Neuenhofer Bau- und Nutzungsordnung. Deshalb muss der Substanzschutz zuerst in einem separaten Verfahren gelöscht werden. Uebelhart sagt, ohne die Villa seien die Parzellen für einen Investor interessanter: «So kann er die Überbauung realisieren, ohne auf sie Rücksicht nehmen zu müssen.» Einen Käufer für die Parzellen gibt es noch nicht. Deshalb hat die Gemeinde in Rücksprache mit dem Kanton entschieden, zuerst mit einem Grundsatzentscheid vor den Souverän zu treten. Er kann nun entscheiden, ob er den Gemeinderat beauftragen will, einerseits ein Verfahren zu starten, um den Substanzschutz zu löschen. Und andererseits, ob der Rat einen Käufer suchen soll.

Zudem wird die Gemeindeversammlung auch über die Rechnung 2019 und das Budget 2021 abstimmen. Letzteres sieht ein Minus von 1,5 Millionen Franken vor. Das hat zwei Gründe: Erstens war die Rechnung 2019 positiv. Deshalb wird Neuenhof nächstes Jahr weniger Geld aus dem Finanz- und Lastenausgleich erhalten. Zweitens erwartet die Gemeinde wegen der Coronapandemie weniger Steuereinnahmen. Man habe im Gemeinderat eine Steuererhöhung diskutiert. Diese aber verworfen, weil diese beiden Effekte einmalige, nicht konstante Angelegenheiten seien, sagt Uebelhart. Ein weiteres Traktandum ist der Abbruch der beiden Schulpavillons und des Kindergartens Hard. Alle drei Gebäude sind asbestverseucht und nicht mehr in Gebrauch. Dieser Abbruch wird 1,2 Millionen Franken kosten.

Gemeindeversammlung Neuenhof: 23. November, 19 Uhr, Dreifachturnhalle Zentrum, ohne anschliessendem Apéro. Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung auf oder können auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.

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