Der Aargau prüft die Anliegen der Anwohner

Der Kanton äussert sich zu den Vorbehalten gegenüber der Weiterführung der Limmattalbahn bis Baden. An seinem Fahrplan hält er weiterhin fest.

Visualisierung der künftigen Limmattalbahn. zVg
Visualisierung der künftigen Limmattalbahn. zVg

Die Limmattalbahn (LTB) schlägt weiterhin hohe Wellen in der Region: Die Bevölkerung schreibt Leserbriefe, 900 Personen nahmen an der öffentlichen Mitwirkung teil, es gab eine überwiesene Petition (die Limmatwelle berichtete)

Überdurchschnittlich viele Leserbriefschreiber monierten in der jüngsten Vergangenheit, es brauche die Limmattalbahn nicht. Man solle stattdessen besser die bereits existierende S-Bahn und die Buslinien ausbauen. Die S-Bahn soll auch in Zukunft erweitert werden, antwortet der Kanton. Der Nutzen sei aber klein, wenn nicht gleichzeitig die Zubringer zur S-Bahn realisiert werden. Viele Menschen bewegen sich innerhalb des Limmattals, etwa jemand, der in Wettingen wohnt und in Dietikon arbeitet. Für solche Fälle brauche es die LTB. Die bestehenden Buslinien stossen laut dem Kanton ab 2040 an ihre Kapazitätsgrenzen. «Mit einem Tram können bis zu 3000 Personen pro Stunde befördert werden, mit heutigen Gelenkbussen auf der bestehenden Infrastruktur maximal 1300 Personen.» Der Bus werde aber weiterhin die ergänzende Feinerschliessung übernehmen. Dort, wo das Tram auf der gleichen Fahrspur wie Velo, Bus und Auto fährt, werde es ein «begleitendes Verkehrsmanagement» geben: Ampeln, separate Spuren oder Signalisationen werden für den Vorzug des ÖV sorgen.

Der Kanton nehme die Anliegen der Bevölkerung «sehr ernst»

Von verschiedener Seite wurden die Kosten für die LTB kritisiert. Auch wer sie übernehmen soll. Der Kanton stellt klar: Er trage die Investitionskosten. Dazu gehören der Bau von Geleisen, Haltestellen, der Fahrleitung und Anpassungen im Strassenquerschnitt sowie Anpassungen der bestehenden, unterirdischen Werkleitungen. Gemeinden müssen etwa die Zugänge zu den Haltestellen und Veloabstellanlagen bezahlen. Der Kanton kann zudem beim Bund Geld fürs Tram und die damit verbundenen Arbeiten beantragen. Das Aargauer Stimmvolk kann gegen die Kreditbeschlüsse für Projektierung und Bau des Grossen Rats das Referendum ergreifen.

Mehrere Stimmen aus der Wettinger Bevölkerung hinterfragten die Linienführung in Wettingen-Ost. Grünflächen würden dadurch verschwinden, so die Befürchtung. Der Kanton prüft wegen dieser Rückmeldungen zwei alternative Linienführungen: Die erste verläuft zwischen Tägerhard- und Landstrasse weitgehend östlich der Landwirtschaftsfläche, sie erschliesst die «untere Geisswies» und tangiert den Kiesabbau. Die zweite verläuft im bestehenden Siedlungs- und Strassenraum: entlang der Tägerhard- und Halbartenstrasse. Zudem müsse die Lage und die Anzahl der Haltestellen noch definiert werden. Der Wettinger Gemeinderat begrüsst die Prüfung von alternativen Linienführungen in Wettingen-Ost: «Dort gilt es, verschiedene Planungen zu koordinieren. Dazu zählen der Entwicklungsschwerpunkt Wohnen, das räumliche Entwicklungsleitbild und die Nutzung des Kulturlands», schreibt er auf Anfrage. Die Prüfung von Alternativrouten müsse in diesem Zusammenhang stattfinden.

Der Kanton nehme die Anliegen der Bevölkerung «sehr ernst», betont er im vorliegenden Bericht. In den nächsten Monaten sollen die Details der Tramstrecke und die oben genannten offenen Fragen aus der Anhörung mit den betroffenen Gemeinden bereinigt werden. Der Kanton will zum Beispiel überprüfen, ob der gemeinsame Betrieb von ÖV, Auto und Velo in den Zentren von Neuenhof und Wettingen und über die Hochbrücke in Baden machbar ist.

Regierungsrat Stephan Attiger ist für eine Volksabstimmung

Zurzeit befindet sich das Projekt auf Stufe «Zwischenergebnis» im kantonalen Richtplan. Deshalb werde das Tram jetzt geprüft und auch die exakte Linienführung sei stellenweise noch offen, betont Giovanni Leardini, Leiter Kommunikation beim BVU: «Es geht jetzt lediglich um die Trasseesicherung. Damit der Platz nicht verbaut ist, wenn später die genauere Linienführung bis Baden definiert wird.» Damit diese Sicherstellung des Trassees jetzt überhaupt vorgenommen werden kann, musste der Grosse Rat zustimmen, die Verlängerung der Tramlinie bis Baden im Richtplan auf Stufe «Zwischenergebnis» zu heben. Am 8. September tat er das mit grosser Mehrheit: 120 Grossräte stimmten dem regierungsrätlichen Antrag zu, 4 waren dagegen und 3 Personen enthielten sich der Stimme.

Erst wenn das Projekt im kantonalen Richtplan auf Stufe «Festsetzung» eingetragen wird, muss auch die Linienführung geklärt sein. Der Kanton geht davon aus, dass dies im Jahr 2023 oder 2024 so weit ist. Darüber befinden wird wiederum der Grosse Rat. Es ist nicht vorgesehen, dass die Bevölkerung darüber abstimmt. Allerdings kann sich Regierungsrat und BVU-Vorsteher Stephan Attiger eine Volksabstimmung durchaus vorstellen, wie er am Dienstag in einem Interview in der Aargauer Zeitung verlauten liess: «Ich bin sehr dafür, dass so grosse Projekte wie die Limmattalbahn so oder so dem Volk vorgelegt werden. Es wäre vernünftig, einmal eine Grundsatzabstimmung dazu durchzuführen.» Und weiter: «Es gibt aber noch Verständnisprobleme: Es ist ein Tram, keine Bahn. Der Name ist irreführend.»

Der Neuenhofer Gemeinderat äussert sich detailliert in einer separaten Stellungnahme (siehe Gemeinderatsnachrichten rechts)

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