Riegelhaus bleibt unter Denkmalschutz

Das Kloster Fahr wollte sich gegen die Unterschutzstellung des Riegelhauses im Eingangsbereich wehren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen.
Anfang 2023 stellt das Kloster bei der kantonalen Kommission für Denkmalpflege und Archäologie (KKDA) das Gesuch, das Riegelhaus abzureissen und durch eine wesensgleiche Baute zu ersetzen, heisst es auf swissinfo.ch. Dies geht aus einem am 23. Januar publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das zuständige Aargauer Departement hatte Mitte März 2024 den Riegelbau auf Antrag der KKDA unter Schutz gestellt. Nun hat das Bundesgericht entsprechende Rügen abgewiesen. Das Verfahren der Unterschutzstellung weise keine Mängel auf, so die Begründung des Gerichts.
Es sei nicht willkürlich, dass das Aargauer Verwaltungsgericht das Objekt als schutzwürdig eingestuft habe. Das Verwaltungsgericht erachtet dieses als wichtigen Zeitzeugen für den damaligen Baustil und von kantonaler Bedeutung. Innerhalb der Klosteranlage repräsentiere das Riegelhaus einen prägnanten und eigenständigen Baustil aus der jüngeren Epoche der Klostergeschichte.
Das Riegelhaus wurde 1946 im Heimats til erbaut und wurde als Knechtehaus und Bäuerinnenschule genutzt. (LiWe)


