Gemeinden geben Okay für 5G-Antennen meistens

Wie bewilligen Gemeinden 5G-Antennen? Eine Umfrage zeigt: Sie halten sich an die Vorgaben von Bund und Kanton. Neuenhof hat auch eigene Regeln.

Im Aargauer Teil des Limmattals gibt es mehrere 5G-Antennen, wie eine Karte vom Bakom zeigt. Symbolbild: Claudio Thoma/Archiv
Im Aargauer Teil des Limmattals gibt es mehrere 5G-Antennen, wie eine Karte vom Bakom zeigt. Symbolbild: Claudio Thoma/Archiv

5G-Antennen sind immer wieder in aller Munde: Sie ermöglichen die schnellere Übertragung von grösseren Datenmengen. Wiederholt diskutiert wird über die neue Technologie, weil einige Menschen um ihre Gesundheit fürchten. 

Auch im Aargauer Teil des Limmattals gibt es einige 5G-Antennen, wie eine Karte des Bundesamts für Kommunikation zeigt: neun in Wettingen, vier in Würenlos sowie je zwei in Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach. 

Aktuell liegt in Würenlos ein weiteres solches Baugesuch auf. «Umbau bestehender Mobilfunkanlage mit neuen Antennen» lautet das Vorhaben. Was die Bewilligung angeht, halte man sich an die Vorgaben von Bund und Kanton, heisst es vonseiten der Würenloser Bauverwaltung. Eine spezielle Bewilligungspraxis habe man nicht. Was genau bedeutet das nun?

Je nach Bauvorhaben gibt es unterschiedliche Bewilligungsverfahren

Die 5G-Technologie setzt adaptive Antennen ein. Das heisst, sie können ihre Leistung gezielt auf den Nutzer ausrichten. Im Unterschied zu den bisherigen Antennen geben sie ihre Leistung nicht mehr flächendeckend ab. Das geht aus einem Informationsblatt des kantonalen Departements für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hervor. Alle Mobilfunkantennen müssen die Regeln der Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung (NISV) befolgen. Darin sind etwa die Grenzwerte definiert, die die Anlagen einhalten müssen.
Möchte ein Mobilfunkanbieter eine neue Antenne bauen oder eine bestehende von 4G auf 5G aufrüsten, gibt es zwei verschiedene Verfahren: Neue Anlagen müssen ein normales Bewilligungsverfahren durchlaufen. Das gilt auch für bestehende Antennen, bei denen wesentliche Änderungen, wie zum Beispiel eine Vergrösserung des Mastens, geplant sind. Ist die Aufrüstung einer bestehenden Antenne, etwa von 4G auf 5G, geplant, kommt unter gewissen Umständen auch ein vereinfachtes Verfahren zum Einsatz: das Bagatelländerungsverfahren. Es braucht also keine neue Baubewilligung. Die Gesamtleistung der Antenne beziehungsweise die Strahlenbelastung darf sich dabei aber nicht oder nur wenig erhöhen. Auch diese Informationen gehen aus dem Bericht des BVU hervor. Einfach so könne ein Anbieter eine Anlage allerdings nicht umrüsten, sagt Heiko Loretan, Leiter der Abteilung für Umwelt: «Der Kanton überprüft auch diese Vorhaben und gibt dann sein Okay.»
Beim Gesuch einer neuen Anlage wie in Würenlos reicht der Mobilfunkbetreiber, in diesem Fall die Swisscom, das Gesuch bei der Gemeinde ein. Sie leitet es dem BVU weiter. Es prüfe dann das Gesuch, so Loretan. Grundlage dafür ist die NISV. Sie gibt die Bestimmungen vor. Wie diese aber umgesetzt werden können, ist noch unklar. Der Bund werde eine Vollzugshilfe erarbeiten, wie er in einer Medienmitteilung vom 22. April bekannt gab. Bis es diese Hilfe gibt, beurteilt der Kanton die Strahlung in einem Worst-Case-Szenario. «Wir überprüfen Fragen wie ‹Sendet die Antenne nicht zu viele Strahlen für die Bevölkerung aus?›», erklärt Loretan. Befindet der Kanton das Gesuch für in Ordnung, erteile er die Bewilligung und übergebe es wieder der Gemeinde. Diese erteile dann die abschliessende Baubewilligung. «Wenn das Gesuch alle Bestimmungen, wie etwa die Bauvorschriften oder den Ortsbildschutz, einhält, hat der Einreicher das Recht auf die Baubewilligung.» Ist das Gesuch vonseiten des Kantons nicht in Ordnung, ist etwa der Ortsbildschutz verletzt oder die Strahlenbelastung zu hoch, kann es auch die Gemeinde nicht bewilligen. 

Neuenhof hat eigene Regeln aufgestellt. Kanton mischt sich nicht ein

Aus Spreitenbach und Wettingen klingt es ähnlich wie aus Würenlos: «Das sind Baugesuche wie jede anderen auch», sagt beispielsweise Spreitenbachs Bauverwalter Lukas Nadig. Die Verfahrensabläufe seien vorgegeben und werden so eingehalten. In Wettingen liegt derzeit ein Swisscom-Gesuch für den Umbau einer bestehenden Anlage auf. Dabei handle es sich um ein ordentliches Verfahren, sagt Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer. Die Swisscom plant bei dieser Antenne also eine «wesentliche Änderung».  

Einzig Neuenhof schert in der Bewilligungspraxis etwas aus: Nachdem im vergangenen Jahr Widerstand gegen eine geplante 5G-Antenne entstand, informierte der Gemeinderat über vier Kriterien, nach denen die Gemeinde eingehende Gesuche beurteilen wollte: Erstens bewillige die Gemeinde keine Anlagen auf freistehenden Masten. Zweitens beiwillige die Gemeinde keine 5G-Anlagen, bis eine definitive Rechtsgrundlage, die bereits angesprochene Vollzugshilfe, vorliege. Drittens bewillige die Gemeinde nur 4G-Anlagen. Viertens seien in Neuenhof Aus- und Umbau bestehender Anlagen bewilligungspflichtig und müssen durch das BVU geprüft werden. Das Bagatellverfahren kommt in Neuenhof also nicht zum Einsatz. Diese Kriterien gelten auch heute noch, sagt Pepe Romero, Leiter Bau und Planung, auf Anfrage. Loretan sagt dazu: «Wir erklären den Gemeinden, wie die Rechtsgrundlage aussieht. Wir mischen uns aber nicht aktiv ein, wenn sie eigene Regeln verordnen». 

In Killwangen gibt es laut Bakom-Karte zwei Standorte von 5G-Antennen. Timon Schlumpf, der externe Bauverwalter, wusste auf Anfrage nur von einem Standort. Ob es sich um eine 5G-Antenne handelte, war der Bauverwaltung  ebenfalls nicht bekannt. Die Lösung darin liegt wohl im Bagatelländerungsverfahren: Ist die  Änderung gering, braucht es kein Bewilligungsverfahren. Im Moment seien in der Gemeinde keine neuen 5G-Antennen geplant, so Schlumpf.  Wenn es denn eine geben sollte, halte man sich an Vorgaben von Bund und Kanton. 

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