Murihof: Abbruch ohne Bewilligung

Obwohl die Baufreigabe für den Umbau noch nicht erteilt worden ist, wurde an der Dorfstrasse 67 ein Teil des «Murihof» abgebrochen. Nun hat die Gemeinde einen Baustopp verfügt.

Abbrucharbeiten <em>am 3. Oktober. (zVg)</em>

Abbrucharbeiten <em>am 3. Oktober. (zVg)</em>

Teilabgebrochenes Haus <em>an der Dorfstrasse 67. (Melanie Bär)</em>

Teilabgebrochenes Haus <em>an der Dorfstrasse 67. (Melanie Bär)</em>

«Mitten im charmanten alten Dorfkern von Wettingen entsteht der neue ‹Murihof›. Ein Architekturprojekt, das privates Wohneigentum in historischem Umfeld ermöglicht», steht auf der Website von MS Projects Immobilien in Wettingen.

Angepriesen wird eine Überbauung mit 21 Eigentumswohnungen in drei Häusern an der Dorfstrasse, die gemäss Website im Winter 2019 bezogen werden können. Bauherrschaft ist die Atai AG in Zug.

Umbauen, aber nicht das ganze Haus entfernen

Die Baubewilligung zweier Gebäude liegt vor. Beim dritten Gebäude handelt es sich um den Teilabbruch sowie Um- und Neubau des bereits bestehenden «Murihof» an der Dorfstrasse 67.

Ein Teil des Hauses soll zu diesem Zweck umgebaut werden. Es darf jedoch nicht das ganze Haus entfernt werden, weil ein Teil des Hauses als erhaltenswert gilt.

«Es handelt sich um ein inventarisiertes Gebäude, der Dachstuhl des Schürteils, der Wohnteil und der Gewölbekeller sind erhaltenswert», sagt Urs Heimgartner, Leiter Bau- und Planungsabteilung der Gemeinde Wettingen, auf Anfrage der «Limmatwelle».

Es wurde keine Baufreigabe erteilt

Bevor mit dem Umbau begonnen werden darf, muss der Gemeinde ein detailliertes Konzept vorgelegt werden, das aufzeigt, wie die Erhaltung dieser Gebäudeteile umgesetzt wird.

«Dieses Konzept liegt uns aber noch nicht vor und deshalb haben wir für das bestehende Gebäude auch noch keine Baufreigabe erteilt», so Heimgartner.

Trotzdem wurde am 3. Oktober damit begonnen, das Gebäude abzureissen. Die Gemeinde hat interveniert und einen Baustopp verfügt. Der Abriss am «Murihof» steht nun still. Die Bauherrschaft hat 20 Tage Zeit, ihre Sicht darzulegen. Derweil sammelt die Gemeinde Beweise und macht sich mit einem Ortsbildexperten ein Bild vor Ort.

Gemeinderat kann Wiederaufbau fordern

Die Bauherrschaft wollte auf Anfrage der «Limmatwelle» keine Stellung dazu nehmen, weil es sich um ein hängiges Verfahren handle.

Die Gemeinde wartet nun die Rechtsfrist ab. Bei widerrechtlicher Handlung kann sie Anzeige erstatten. «Der Gemeinderat hat auch die Möglichkeit, eine Busse zu verfügen oder sogar einen Wiederaufbau zu verlangen», sagt Heimgartner.

Es komme in Wettingen selten vor, dass drastisch gegen das Baurecht verstossen werde. «In den 20 Jahren, in denen ich hier auf der Bau- und Planungsabteilung arbeite, mussten wir erst dreimal einen Baustopp verfügen», so Heimgartner.

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