Das Murihof-Baugesuch pausiert

Die Gemeinde Wettingen hat das Baugesuch im Auftrag der Bauherrin sistiert. Nicht zum ersten Mal ist das Vorhaben unterbrochen. Wie geht es weiter?

Im Oktober 2018 liess die Bauherrin Teile des schützenswerten Murihofs abreissen. Im März 2020 reichte sie bei der Gemeinde ein Gesuch für einen Ersatzneubau ein. Das ist nun sistiert. Alex Spichale/CH Media
Im Oktober 2018 liess die Bauherrin Teile des schützenswerten Murihofs abreissen. Im März 2020 reichte sie bei der Gemeinde ein Gesuch für einen Ersatzneubau ein. Das ist nun sistiert. Alex Spichale/CH Media

Wieder gehen die Arbeiten rund um den Murihof in Wettingen, den ehemaligen Lehenshof des Klosters Muri, nicht weiter. Auf Geheiss der Bauherrin, der Zuger Firma Atai AG, hat die Gemeinde das Baugesuch sistiert. Das schreibt das «Badener Tagblatt» vergangene Woche. Was ist geschehen? Im März 2020 reichte die Bauherrin ein Baugesuch ein. Sie wollte den im Oktober 2018 fälschlicherweise abgebrochenen Murihof wiederherstellen. Während der öffentlichen Auflage gingen zwei Einwendungen ein.

Nun ist klar: Beim eingereichten Baugesuch bestand noch Bearbeitungsbedarf, deshalb wurde es sistiert: «Es ist ein anspruchsvolles Vorhaben, nach dem nicht bewilligten Abbruch nun alle Anforderungen zu erfüllen, die ein solcher Ersatzbau mit sich bringt», sagt Thomas Berz gegenüber dem «Badener Tagblatt». Er ist stellvertretender Leiter der Wettinger Bau- und Planungsabteilung. Henri Leuzinger ist Geschäftsführer des Aargauer Denkmalschutzes. Er findet noch klarere Worte: «Da wurde ein solch simpler und banaler Ersatzbau projektiert, das konnte man weder als Rekonstruktion noch als gekonnten Ersatzbau bezeichnen.» Und: «Das vorliegende Baugesuch ist nicht bewilligungsfähig.»

Der Abriss im Oktober 2018 erhitzte die Wettinger Gemüter

Der Murihof hat eine lange Vorgeschichte: Im Juni 2015 liegt ein erstes Baugesuch auf. Auf dem gesamten Areal sollten 21 Eigentumswohnungen entstehen. Die Baufreigaben für die zwei Neubauten und den Abbruch des Nebengebäudes des Murihofs lagen vor. Die Baubewilligung für den eigentlichen Murihof existierte nicht. Es gab kein Konzept, wie die Bauherrin mit der schützenswerten Bausubstanz umgehen will. Die Liegenschaft steht zwar nicht unter Denkmalschutz. Sie ist aber als schützenswertes Gebäude im Wettinger Bauinventar eingetragen.

Im Oktober 2018 reisst die Bauherrin grosse Teile des schützenswerten Gebäudes ab. Als die Wettinger Bauverwaltung davon erfährt, verfügt sie einen Baustopp. Der Gemeinderat beurteilt das Vorgehen als illegal. Er reicht im Dezember 2018 eine Strafanzeige ein. In einem Artikel des «BT» sagt ein Vertreter der Atai AG im Juli 2019, die abgebrochene Substanz des Gebäudes sei nicht mehr zu retten gewesen. Es habe sich Hausschwamm und Schimmel ausgebreitet. Auch hätten die abgebrochenen Gebäudeteile nicht zum schützenswerten Bestand gehört. Die Wettinger Bauverwaltung hatte damals keine gravierenden Mängel festgestellt. Im gleichen Monat lag ein weiteres Gesuch auf: ein nachträgliches Abbruchgesuch für die Dorfstrasse 67 und 69. Also für jene Teile, die 2018 unrechtmässig abgebrochen wurden.Das nachträgliche Gesuch für den Abbruch ist ebenfalls sistiert, da das Abbruchgesuch nur im Zusammenhang mit dem Gesuch für den Ersatzneubau beurteilt werden kann. Dies schreibt Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer auf Anfrage.

Die Strafanzeige gegen die Bauherrin ist nach wie vor hängig

Wie geht es jetzt weiter? Die Strafanzeige ist noch immer hängig, wie Fiona Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, dem «BT» mitteilte. Berz sagte gegenüber dem «BT», er rechne damit, dass die Bauherrin in den nächsten Wochen ein neues Baugesuch für den Wiederaufbau eingibt.

In den nächsten Wochen soll ein neues Baugesuch eingereicht werden. Anschliessend erfolgt das ordentliche Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und anschliessender Beurteilung durch den Gemeinderat.

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