Am zweiten Werkhof-Talk wird klar: Arbeitssicherheit ist eine Pflicht
Die 40 anwesenden HGV-Mitglieder erfuhren, was bei Krankheit und Unfällen für Unternehmer wichtig ist.
«Ich würde im Arbeitsvertrag erwähnen, ab welchem Zeitpunkt ein Arztzeugnis vorliegen muss», riet Simon Haefeli, Rechtsanwalt und Notar bei Küng Advokatur, Notariat, Mediation. Üblich sei in vielen Unternehmen, dass nach drei Tagen Arbeitsausfall ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss. «Doch gesetzlich kann ein Arbeitgeber schon am ersten Tag eines verlangen.» Eine halbe Stunde lang gab Haefeli aus juristischer Sicht Einblick zu Pflichten und Ansprüchen des Arbeitgebers.
Anschliessend referierte Andrea Temperli, Präventionsspezialistin und Kundenberaterin bei der Suva, zu Präventions- und Wiedereingliederungsmassnahmen. Noch immer gebe es pro Jahr in der Schweiz 80 tödliche Arbeitsunfälle, schickte sie voraus. «Arbeitssicherheit ist Führungsaufgabe.» Arbeitgeber seien gemäss Unfallversicherungsgesetz verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um Berufsunfälle zu verhindern. «Pro Tag verunfallen 800 Personen, unter anderem weil sie bei der Berufsausübung lebenswichtige Regeln nicht einhalten.»
Den Schlusspunkt am HGV-Talk setzte Wädi Müller, Versicherungsberater bei der Gyseler AG. Er gab zu Bedenken, dass es je nach Branche bis zu 30 Prozent Prämienunterschiede gebe. «Und das, obwohl die gesetzlich obligatorischen Leistungen immer gleich sind.» Er erinnerte daran, dass Grobfahrlässigkeit Leistungskürzungen zur Folge hat. Weniger Unfälle seien nicht nur aus menschlicher, sondern auch aus finanzieller Sicht für ein Unternehmen erstrebenswert.