Projekt Neumatt: Neun Eingaben beim Mitwirkungsverfahren

Bei der Gemeinde gingen in Zusammenhang mit dem Bauprojekt neben dem Shoppi rund 60 Anliegen ein.

Fünf Privatpersonen, zwei politische Parteien und zwei Institutionen haben sich am öffentlichen Mitwirkungsverfahren beteiligt. Sie haben von Mitte März bis April sechzig Anliegen und Fragen zur Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Neumatt und zum Gestaltungsplan Neumatt Nord eingereicht. Um die zwei Doppelhochhäuser beim Shoppi zu realisieren, bedarf es einer Teiländerung in der BNO und eines Gestaltungsplans.

«Das Projekt wurde nicht grundsätzlich infrage gestellt, sondern viele Details wurden nachgefragt», sagte Daniel Schluep anlässlich der Präsentation am Politapéro. Der Bereichsleiter Raumplanung der Gemeinde Spreitenbach habe trotz der teils kritischen Mitwirkungsbeiträge ein positives Feedback auf das geplante Vorhaben erhalten. Fragen gab es zur Ausgestaltung des geplanten Stadtplatzes und -parks, zu Erschliessungen und Freiräumen, Fussgängerverbindungen, zum Mehrwert, zur Anbindung an den öffentlichen Verkehr, zu den finanziellen Auswirkungen durch die Zunahme der Bevölkerung und deren Folgen für die Infrastrukturen. In einem 26-seitigen, öffentlich zugänglichen Papier hat der Gemeinderat zu den einzelnen Themen Stellung genommen. Die Absender wurden vorgängig informiert. Auf die Frage, ob die Gemeinde die notwendigen finanziellen Möglichkeiten hat, um die kommunale Infrastruktur innert nützlicher Zeit zu realiseren, schreibt der Gemeinderat: «Die entsprechenden Ausbauten sind im Finanzplan der Gemeinde vorgesehen. In der Vereinbarung mit den Investoren zur Mehrwertabgabe ist zudem eine Staffelung der Entwicklung vorgesehen, damit die notwendigen Investitionen zeitlich versetzt fällig werden.»

Vizegemeindepräsident Markus Mötteli informierte am Politapéro über das weitere Vorgehen: «Der Gemeinderat hat den Entwicklungsrichtplan genehmigt, als Nächstes wird der Kanton den Gestaltungsplan und die Teiländerung der BNO nochmals prüfen.» In Kürze wird beides öffentlich aufgelegt. Dabei können Einwendungen gemacht werden, worüber der Gemeinderat zu befinden hat. Die Stimmbürger können an der Gemeindeversammlung im November über die BNO abstimmen. Lehnen sie die Zonenplanänderung ab, können die Doppelhochhäuser also nicht realisiert werden. Ein Besucher wollte deshalb wissen, ob der Investor für dieses Szenario einen Plan B hat. «Nein, bei Projekten dieser Grösse hat man keinen Plan B», so der Fondsmanager des Investors.

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