Die Gefahren von Gartenabraum

Diese riesigen Baumstrünke wurden vor etwa sechs Wochen in einer Nacht- und-Nebel-Aktion hier abgeladen, weiss Revierförster Peter Muntwyler.

Diese riesigen Baumstrünke wurden vor etwa sechs Wochen in einer Nacht- und-Nebel-Aktion hier abgeladen, weiss Revierförster Peter Muntwyler.

Wo anfangs nur ein einzelner Haufen Grünabfall im Wald liegt, entsteht schnell eine unerwünschte Deponie.  Bilder: ska

Wo anfangs nur ein einzelner Haufen Grünabfall im Wald liegt, entsteht schnell eine unerwünschte Deponie. Bilder: ska

Zwei riesige Baumstrünke und zersägte Äste liegen am Wegrand: kein Einzelfall in den Wäldern des Forstreviers Heitersberg. Gerade vor dem Winteranfang ist die Verlockung für viele Gartenbesitzer gross, ihren Gartenabraum illegal im Wald zu deponieren, wohl in der Annahme, dass die Äste, Ranken und Pflanzen irgendwann verrotten. «Das geht von einer Schubkarre voll bis hin zu ganzen Anhängerladungen», weiss Revierförster Peter Muntwyler zu berichten.

Das Abladen von Grüngut im Wald ist aber nicht nur durch das Waldgesetz verboten, sondern birgt auch Gefahren für den Wald. Die abgeladenen, oft ausländischen Pflanzenarten versamen und vermehren sich invasiv, das heisst, sie verdrängen einheimische Pflanzen, angefangen von Kräutern bis hin zu Jungbäumen. Diese wieder anzusiedeln, ist mit grossem Aufwand verbunden. Japanknöterich, Drüsiges Springkraut, aber auch weniger exotisch klingende Pflanzen wie Lorbeer und Flieder vermehren sich im Wald ungebremst, wenn sie dort abgeladen werden. Zudem entsteht oft überall dort, wo Grünabfall liegt, eine Art Deponie. «All dieser Gartenabraum darf also aus mehreren Gründen nicht liegen bleiben», erklärt Muntwyler.

Für das Forstrevier ist der Abtransport eine Kostenfrage. Gerade für die grossen Baumstrünke, die vor etwa sechs Wochen bei Nacht und Nebel am Wegrand abgeladen wurden, mussten die Förster mit Kranfahrzeug und Traktor anrücken. Sämtlichen gefundenen Gartenabraum bringen sie in die Kompostierungsanlage Spreitenbach, wo sie wie jeder Lieferant für die Entsorgung bezahlen.

«In manchen Jahren haben wir fast gar nichts im Wald, in anderen Jahren sind es mehrere Tonnen», berichtet Muntwyler. Wer erwischt wird, hat durch diesen Verstoss gegen das Umweltschutzgesetz mit massiven Strafen inklusive Gerichtskosten zu rechnen. Peter Muntwyler will aber nicht mit dem drohenden Zeigefinger dastehen, sondern lieber an den gesunden Menschenverstand der Bevölkerung zum Schutz des Waldes appellieren.

Der Gartenabraum kann bei der Grünabfuhr entsorgt werden. Zu beachten ist auch der Häckseldienst der Gemeinde. Für grössere Stücke wie Baumstrünke kann man sich an einen Fachmann wie z.B. den Landschaftsgärtner wenden.

Weitere Artikel zu «Spreitenbach», die sie interessieren könnten

Ein Blick ins Lernatelier mit den einzelnen Schülerarbeitsplätzen. gk
Spreitenbach15.07.2026

Mobile Möbel und grosse Lernateliers

Lernen verändert sich. Das zeigt sich bei der Raumplanung und den Einrichtungen im Schulhaus Althau. Statt in vielen einzelnen Schulzimmern wird in fünf…

Adrian Marty absolviert seine Ausbildung beim Werkdienst Spreitenbach.
Spreitenbach08.07.2026

«So wenig wie möglich, so viel wie nötig»

Gemäss Meteo Schweiz herrscht erneut eine «markante Hitzewelle». Wie die Mitarbeitenden des Werkdiensts in den Gemeinden Spreitenbach und Würenlos damit…

Premiere im Kino: Die Stimmberechtigten stimmen im Kinosaal über die Geschäfte ab.  zVg
Spreitenbach01.07.2026

Im Kino Entscheidungen getroffen

Erstmals und als Versuch wurde die Gemeindeversammlung im Kino Pathé abgehalten. 131 Stimmberechtigte folgten der Einladung.

Gemeindepräsident Markus Mötteli…