Die Gefahren von Gartenabraum
Zwei riesige Baumstrünke und zersägte Äste liegen am Wegrand: kein Einzelfall in den Wäldern des Forstreviers Heitersberg. Gerade vor dem Winteranfang ist die Verlockung für viele Gartenbesitzer gross, ihren Gartenabraum illegal im Wald zu deponieren, wohl in der Annahme, dass die Äste, Ranken und Pflanzen irgendwann verrotten. «Das geht von einer Schubkarre voll bis hin zu ganzen Anhängerladungen», weiss Revierförster Peter Muntwyler zu berichten.
Das Abladen von Grüngut im Wald ist aber nicht nur durch das Waldgesetz verboten, sondern birgt auch Gefahren für den Wald. Die abgeladenen, oft ausländischen Pflanzenarten versamen und vermehren sich invasiv, das heisst, sie verdrängen einheimische Pflanzen, angefangen von Kräutern bis hin zu Jungbäumen. Diese wieder anzusiedeln, ist mit grossem Aufwand verbunden. Japanknöterich, Drüsiges Springkraut, aber auch weniger exotisch klingende Pflanzen wie Lorbeer und Flieder vermehren sich im Wald ungebremst, wenn sie dort abgeladen werden. Zudem entsteht oft überall dort, wo Grünabfall liegt, eine Art Deponie. «All dieser Gartenabraum darf also aus mehreren Gründen nicht liegen bleiben», erklärt Muntwyler.
Für das Forstrevier ist der Abtransport eine Kostenfrage. Gerade für die grossen Baumstrünke, die vor etwa sechs Wochen bei Nacht und Nebel am Wegrand abgeladen wurden, mussten die Förster mit Kranfahrzeug und Traktor anrücken. Sämtlichen gefundenen Gartenabraum bringen sie in die Kompostierungsanlage Spreitenbach, wo sie wie jeder Lieferant für die Entsorgung bezahlen.
«In manchen Jahren haben wir fast gar nichts im Wald, in anderen Jahren sind es mehrere Tonnen», berichtet Muntwyler. Wer erwischt wird, hat durch diesen Verstoss gegen das Umweltschutzgesetz mit massiven Strafen inklusive Gerichtskosten zu rechnen. Peter Muntwyler will aber nicht mit dem drohenden Zeigefinger dastehen, sondern lieber an den gesunden Menschenverstand der Bevölkerung zum Schutz des Waldes appellieren.
Der Gartenabraum kann bei der Grünabfuhr entsorgt werden. Zu beachten ist auch der Häckseldienst der Gemeinde. Für grössere Stücke wie Baumstrünke kann man sich an einen Fachmann wie z.B. den Landschaftsgärtner wenden.